Die proconkurs AG, deren Gegenstand des Unternehmens der Erwerb und Wiederverkauf sowie die Verwaltung und Vermietung von Bestandsimmobilien mit dem Schwerpunkt Insolvenzimmobilien ist, hält ihr Unternehmenskonzept selbst für eine profitable Nische, die bisher nur den Profis und Großanlegern vorbehalten war.
Der markante Slogan, mit dem die proconkurs AG wirbt, nämlich das "Im Einkauf der Gewinn liegt!" kann sich aber auch sehr schnell als ein Trugschluss herausstellen. Das Konzept, Immobilien günstig aus Zwangsversteigerungen anzukaufen und dann kurze Zeit später wieder mit Gewinn zu verkaufen, geht häufig nicht auf.
Macht die Gesellschaft Verluste, dann geht das Risiko zu Lasten der Anleger. Obwohl die Genussrechtsinhaber praktisch das gesamte Risiko zu tragen haben, stehen Ihnen auf der anderen Seite laut § 9 der Genussrechtsbedingungen keine Teilnahme-, Mitwirkungs-, und Stimmrechte in der Hauptversammlung zu. Im Insolvenzfall der Gesellschaft stellt ihre Forderung aus dem Genussrechten lediglich eine nachrangige Forderung dar.
Rechtsanwalt Marcel Seifert von der BSZ e.V Vertrauenskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte berichtet dass "Anlegern, in dem Moment, in dem sie eine solche Beteiligung, die zum grauen Kapitalmarkt gehört, erwerben, meist nicht bewusst ist, dass dies mit Risiken, die bis zum Totalverlust reichen, einhergeht."
Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anleger vor dem Erwerb richtig und vollständig aufgeklärt werden. Ist dies nicht der Fall, so stehen Ihnen Schadensersatzansprüche zu. BSZ e.V. Vertrauensanwalt Seifert rät betroffenen Anlegern vor dem Hintergrund der anlegerfreundlichen Rechtsprechung daher, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "proconkurs AG " anzuschließen.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/...