Im Handelsblatt vom 15.11.2012 wird darauf hingewiesen, dass bereits 130 Schiffsfonds mit einem Investitionsvolumen von zwei Milliarden Euro, in die Insolvenz geschlittert sind, 2013 droht sich die Zahl der Insolvenzen noch zu verstärken, insgesamt stehen laut Handelsblatt vom 15.11.2012 38,5 Milliarden Euro Anlegergeld auf dem Spiel.
Zahlreichen Anlegern droht damit der Totalverlust, doch oftmals müssen sich Anleger damit nicht abfinden:
"Während Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne bereits oftmals verjährt sind, sind Ansprüche aus Prospekthaftung im weiteren Sinne gegen den jeweiligen Berater/Vermittler oftmals noch durchsetzbar," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth Rechtsanwälte, denn viele Anleger wurden von ihrem jeweiligen Berater nicht auf die erheblichen Risiken wie das Totalverlustrisiko, die fehlende Veräußerbarkeit oder die Gefahr von Nachschüssen hingewiesen, so dass sich oftmals erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.
Sofern die Beteiligung von einer Bank oder Sparkasse vermittelt worden sein sollte, kommen, neben der gesicherten Vollstreckung, noch weitere Vorteile hinzu: "In vielen Fällen sind, wie wir inzwischen bei diversen Schiffsfonds heraus finden konnten, hierbei sog. "Kick-backs" geflossen, d.h., Provisionen und Rückvergütungen "hinter dem Rücken" des Anlegers. Sofern der Anleger von seiner Bank hierauf nicht hingewiesen wurde, kann der Anleger hierbei von seiner Bank laut aktueller BGH-Rechtsprechung die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung verlangen, teilweise konnten wir hierbei bereits, sofern "Kick-backs" geflossen sind, außergerichtlich Vergleiche mit diversen Banken schließen."
Auch, sofern Ausschüttungen von der Fondsgeschäftsführung oder dem Insolvenzverwalter zurück gefordert werden sollten, sollten Anleger immer im Einzelfall überprüfen lassen, ob die Rückforderung gerechtfertigt ist.
Doch Achtung, in zahlreichen Fällen droht zum Jahresende 2012 Verjährung:
"Zwar haben Anleger grundsätzlich kenntnisabhängig gem. §§ 195, 199 BGB 3 Jahre Zeit, um Schadensersatzansprüche aus Beraterhaftung geltend zu machen. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass Gerichte in letzter Zeit verstärkt dazu übergehen, sofern der Anleger die jährlichen Geschäftsberichte erhalten hat und hierbei auf Probleme hingewiesen wurde, eine sog. "grob fahrlässige Unkenntnis" anzunehmen, so dass bereits dadurch die 3-jährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt werden könnte, was immer im Einzelfall geprüft werden muss," so Dr. Späth.
Da daher in zahlreichen Fällen Ende 2012 Verjährung einzutreten droht, sollten geschädigte Schiffsfondsanleger nicht länger warten, sondern einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche beauftragen. "Was viele Anleger nicht wissen, ist, dass die Verjährung nicht nur durch Klage, sondern auch durch ein kostengünstiges Güteverfahren bei einer staatlich anerkannten Gütestelle wirksam gehemmt werden kann," so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Späth.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.