Das Landgericht Hof hat mit Urteil vom 10.08.2011 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen einen von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Gesellschafter auf Zahlung eines vermeintlichen Rückstandes abgewiesen. Gegen dieses Urteil hat die Multi Advisor Fund I GbR Berufung zum Oberlandesgericht Bamberg eingelegt. In der mündlichen Verhandlung machte das OLG Bamberg deutlich, dass es - ebenso wie das OLG Köln und das OLG Frankfurt am Main - die Widerrufsbelehrung als fehlerhaft ansieht. Die Multi Advisor Fund I GbR hat daraufhin die Berufung zurückgenommen.
Darüber hinaus hat bereits am 11.08.2011 das Landgericht Bonn eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR auf vermeintlich rückständige Einlagen, Aufwendungsersatz, erstinstanzlich abgewiesen.
Weiter hat das Landgericht Bielefeld mit Urteil vom 29.06.2011 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Gesellschafter auf Zahlung eines vermeintlichen Rückstandes (zum überwiegenden) Teil abgewiesen.
Bereits in der Vergangenheit hat beispielsweise auch das Landgericht Bochum mit erstinstanzlichen Urteil vom 14.01.2011 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger auf Zahlung des (vermeintlichen) Einlagenrückstandes abgewiesen. Auch das Amtsgericht Augsburg - Zweigstelle Schwabmünchen - hat eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR mit Urteil vom 28.02.2011 abgewiesen.
Ebenso hat das Landgericht Chemnitz mit Urteil vom 15.10.2010 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen eine Anlegerin in zweiter Instanz abgewiesen. Nachdem das Amtsgericht Chemnitz in erster Instanz zunächst die Anlegerin zur Zahlung verurteilt hat, gelang es der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte in der zweiten Instanz darzulegen, dass die Anlegerin den Vertrag wirksam widerrufen hat. Das Urteil des Amtsgerichts Chemnitz wurde aufgehoben, die Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen die Anlegerin wurde abgewiesen.
Ende 2010 hat auch das Landgericht Augsburg in drei von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Verfahren die Berufung der Multi Advisor Fund I GbR zurückgewiesen. Auch das Landgericht Duisburg hat auf die Berufung des von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegers hin mit Urteil vom 09.12.2010 das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage gegen einen Anleger der Multi Advisor Fund I GbR abgewiesen.
Auch die jüngst ergangenen Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, dass es sich für Anleger der Multi Advisor Fund I GbR lohnt, ihren Sachverhalt einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei vorzustellen. Dies - wie die Entscheidung des Landgerichts Bonn zeigt - auch dann, wenn Anleger bereits eine Kündigung des Geselschaftsverhältnisses erhalten haben.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Multi Advisor Fund I GbR." anschließen
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. Oktober 2011 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.