Obwohl seit Jahren Präventionsmaßnahmen und Kampagnen im Land stattfinden, hält das die Jugendlichen nicht davon ab, um die Wette oder sich ins Koma zu trinken. "Wir brauchen mehr Kontrollen des Jugendschutzgesetzes in Gaststätten, Diskotheken und Getränkehandel. Zudem müssen Verstöße rigoros geahndet werden", fordert Lösch. "Nach wie vor dürfen wir auch die Vorbildfunktion von Eltern und Umfeld nicht vergessen. So lange auch in der Werbung so selbstverständlich und verharmlosend mit der Alltagsdroge Alkohol umgangen wird, darf uns das "Koma-Saufen" nicht wundern", betont die suchtpolitische Sprecherin.
Das Flatrate-Trinken in Gaststätten und Discos unterläuft massiv den Jugendschutz. Die bisherige Regelung, dass mindestens ein nichtalkoholisches Getränk so billig wie das billigste alkoholische Getränk sein muss (GastG § 6) wird durch die Flatrate-Angebote umgangen. Deshalb ist es für Brigitte Lösch nicht nachvollziehbar, dass die Landesregierung es nicht für notwendig sieht, den Gaststätten die "Flatrate-Angebote" zu verbieten. "Ein entsprechendes Verbot im Gaststättengesetz ist dringend notwendig", so Lösch, "denn nur Appelle an die Gastronomie werden von weinig Erfolg gekrönt sein, wie es sich beim Rauchverbot gezeigt hat."
Lösch erinnert in diesem Zusammenhang auch Innenminister Rech an seine Ankündigung vom März, dass er die Gaststättenverordnung ändern will, um das Flatrate-Trinken zu unterbinden.
Fazit von Brigitte Lösch: "Um den Alkoholkonsum bei Jugendlichen nachhaltig zu reduzieren, ist ein Mix aus verschiedenen Maßnahmen notwendig. Dazu gehört die konsequente Anwendung des Jugendschutzgesetzes, die Ahndung von Verstößen, niederschwellige Präventionsangebote und entsprechende Ergänzungen im Gaststättengesetz."