Anlass sind drei Musterprozesse des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) mit denen dieser Verband Konkurrenz vom Markt ausschließen will. In der dem BUH vorliegenden Klageschrift behauptet der BRV, dass Reifenmontage nur erlaubt sei, wenn der Betriebsleiter einen Meisterbrief besitze.
“So beabsichtigt der BRV ca. 10 000 Betriebe vom Markt zu drängen. Durch den Wegfall einer großen Anzahl von kleinen und preisgünstigen Unternehmen wird sich vermutlich für den Verbraucher in Zukunft die Reifenmontage erheblich verteuern.“ warnt BUH-Vorstandsmitglied Jonas Kuckuk.
Trotz der nach Auffassung des BUH klaren Rechtslage befürchtet Kuckuk, dass viele Betriebe den finanziellen Belastungen und dem psychischen Druck durch die drohende Existenzvernichtung nicht gewachsen sind. „Insbesondere Familienbetriebe werden von dieser kritischen Situation betroffen sein.“
Nach Auffassung des Rechtsanwalts Walter Ratzke aus Nabburg, der einen Betroffenen vertritt, falle Reifenhandel und -montage nicht unter den Meisterzwang. Die Möglichkeiten ohne Meisterbrief Reifenmontage auszuüben würden in der Klage des BRV ignoriert Selbst der im Januar 2007 gemeinsam vom Deutschen Industrie- und Handelskammer Tag und dem Deutschen Handwerkskammertag herausgegebene „Leitfaden Abgrenzung – Handwerk/Industrie/Handel/Dienstleistungen“ ordnet auf S. 17 die „Reifenmontage einschliesslich auswuchten“ eindeutig in die Kategorie: „Kein Handwerk nach Ziff. 1 (A/41)….“ ein.
„Selbst wenn alle Reifen in Deutschland von Meisterbetrieben montiert werden, würden immer noch 79,45 % der in Europa zugelassenen 246 Mio. KfZ mit meisterfrei montierten Reifen fahren. Deshalb verstehen wir die Aufgeregtheit des BRV nicht.“ meint Kuckuk „Es geht doch in Wahrheit um die Abschottung eines Marktes.“
Informationen zur Existenzgründung ohne Meisterbrief finden sich auch auf der Homepage des BUH unter www.buhev.de. Für Nachfragen steht Ihnen Jonas Kuckuk gerne zur Verfügung.