Nach dem Entwurf eines Dienstrechtsneuordnungsgesetzes sollen auch Beamte nach 45 Dienstjahren abschlagsfrei in Pension gehen können. Wenn sie frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, müssten die Bundesbeamten, ebenso wie die Rentner, Abschläge hinnehmen. Allerdings lehnt es das Bundesinnenministerium bisher ab, den 2004 in der Gesetzlichen Rentenversicherung eingeführten Nachhaltigkeitsfaktor auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Es ist jedoch notwendig, den Nachhaltigkeitsfaktor der Rentenreform, der das Rentenniveau langfristig senkt, auf das System der Beamtenpensionen wirkungsgleich zu übertragen. Die Privilegien der Beamtenversorgung sollten vollständig beseitigt werden.
Selbstverständlich fällt darunter auch die komplette Streichung der Studienjahre als Grundlage der Versorgungsansprüche für Beamte. So werden Studienzeiten bei Rentnern ab dem Jahr 2008 nicht mehr berücksichtigt. Nach dem Gesetzentwurf sollen bei Beamten Studienzeiten weiterhin pensionssteigernd mit zwei Jahren und vier Monaten angerechnet werden.
Um die Versorgungsausgaben für Beamte einzudämmen, ist eine Begrenzung der Pensionen über den Gesetzentwurf hinaus unumgänglich. Ein ersten Schritt wäre, den jährlichen Anstieg der Versorgungsbezüge stärker zu dämpfen als die Aktivbezüge der Beamten angehoben werden. Zudem sollte die Pension künftig nicht nach den letzten Dienstbezügen, sondern nach dem Durchschnitt der Bezüge während des Arbeitslebens berechnet werden.