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Keine Einsparungen nach Einschränkung des Rechtsschutzes?

Bund der Steuerzahler enttäuscht über fehlende kommunale „Halbzeitbilanz“ zum ausgesetzten Widerspruchsverfahren

(lifePR) (Hannover, )
Hat die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und damit die deutliche Beschränkung des Rechtsschutzes der Bürger in kommunalen Abgabenangelegenheiten tatsächlich zu nennenswerten Einsparungen in Kommunalverwaltungen geführt? Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen hegt Zweifel. Auf Nachfrage hätten die kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen keine Angaben zum Umfang der Personaleinsparungen machen können, teilte die Steuerzahler-Organisation jetzt mit. Dabei sei das Widerspruchsverfahren mit Beginn des Jahres 2005 auf Betreiben der Kommunen und mit den Argumenten Bürokratieabbau und Kostenentlastung - zunächst bis Ende 2009 - ausgesetzt worden. Nach der ersten Hälfte der Reformphase sei die Zeit reif für eine erste Bilanz, fordert der Bund der Steuerzahler.

Im Zuge der Niedersächsischen Verwaltungsreform wurde das Widerspruchsverfahren zum 01.01.2005 unter anderem bei kommunalen Abgabenbescheiden ausgesetzt. Wer etwa Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Müllgebührenbescheides hat, muss seitdem vor ein Verwaltungsgericht ziehen und die Gerichtskosten im Voraus begleichen. Zuvor konnten die Bürger Abgabenbescheide zunächst im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren überprüfen lassen, ehe sie Klage erhoben. Der Bund der Steuerzahler sieht im jetzigen Zustand ein erhöhtes Kostenrisiko für die Bürger und damit eine Verringerung des Rechtsschutzes bei Zwangsabgaben.
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