Im Zuge der Niedersächsischen Verwaltungsreform wurde das Widerspruchsverfahren zum 01.01.2005 unter anderem bei kommunalen Abgabenbescheiden ausgesetzt. Wer etwa Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Müllgebührenbescheides hat, muss seitdem vor ein Verwaltungsgericht ziehen und die Gerichtskosten im Voraus begleichen. Zuvor konnten die Bürger Abgabenbescheide zunächst im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren überprüfen lassen, ehe sie Klage erhoben. Der Bund der Steuerzahler sieht im jetzigen Zustand ein erhöhtes Kostenrisiko für die Bürger und damit eine Verringerung des Rechtsschutzes bei Zwangsabgaben.
Keine Einsparungen nach Einschränkung des Rechtsschutzes?
Bund der Steuerzahler enttäuscht über fehlende kommunale „Halbzeitbilanz“ zum ausgesetzten Widerspruchsverfahren
Im Zuge der Niedersächsischen Verwaltungsreform wurde das Widerspruchsverfahren zum 01.01.2005 unter anderem bei kommunalen Abgabenbescheiden ausgesetzt. Wer etwa Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Müllgebührenbescheides hat, muss seitdem vor ein Verwaltungsgericht ziehen und die Gerichtskosten im Voraus begleichen. Zuvor konnten die Bürger Abgabenbescheide zunächst im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren überprüfen lassen, ehe sie Klage erhoben. Der Bund der Steuerzahler sieht im jetzigen Zustand ein erhöhtes Kostenrisiko für die Bürger und damit eine Verringerung des Rechtsschutzes bei Zwangsabgaben.