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Dachgewerkschaften und Wirtschaft einig in der Sicherung der eigenen Macht

Grundrechte per einstweiliger Verfügung in die Knie gezwungen

(lifePR) (Rheinbach, )
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) musste sich vom Arbeitsgericht Nürnberg sagen lassen, dass die Umsetzung ihres Streikrechtes nicht wirkt, wenn der Wirtschaft dadurch ein immenser Schaden, insbesondere in der Hauptreisezeit entstehen könnte.

„Ein ungeheuerlicher Eingriff in das grundgesetzlich verbriefte Vereinigungsrecht zur Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen nach Art. 9 GG“, so der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen.

„Ich höre keinen Protest der Vorsitzenden der großen gewerkschaftlichen Dachorganisationen, ich höre keinen Protest der Vorsitzenden der Parteien, die sich den Kampf zur Sicherung und Verbesserung der sozialen Bedingungen der Arbeitnehmerschaft auf die Fahnen geschrieben haben!“ empört sich der BDKVorsitzende Klaus Jansen und resümiert: „Wenn ein Streik nur dann geführt werden darf, wenn die Wirtschaft nicht immens, lieber nur ein wenig, betroffen sein darf, kommt dies der Abschaffung des Art. 9 GG gleich. Gleiches gilt, wenn nur die gewerkschaftlichen Dachorganisationen einen Streik organisieren dürfen, dann können wir gleich die Einheitsgewerkschaft organisieren.“

„Gewerkschaftliche Dachorganisationen wie Wirtschaftsführer sind sich hier einig in der Sicherung ihres eigenen Machtanspruches“, so die Einschätzung des BDK-Chef Klaus Jansen.
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