Schon die weite, uneingeschränkte Formulierung des Hinweises „Ohne Gentechnik“ weckt beim Verbraucher berechtigter Weise die Erwartung, dass bei einem derart beworbenen Lebensmittel jegliche bewusste/willentliche Berührung mit der Gentechnik bzw. gentechnischen Verfahren auszuschließen ist. Auf diese Tatsache wies der BLL in der heutigen Verbandsanhörung zur Novellierung des Gentechnikrechts nochmals nachdrücklich hin. Es wird dem Verbraucher nach Ansicht der Lebensmittelwirtschaft nicht vermittelbar sein, dass er beim Kauf eines Lebensmittels mit dem prominenten Hinweis „Ohne Gentechnik“ ein Produkt erwirbt, das über den Einsatz von Verarbeitungshilfsstoffen, Enzymen oder Zusatzstoffen vom Hersteller bewusst und zielgerichtet mit gentechnischen Verfahren hergestellt wurde.
Eine prominente werbliche Hervorhebung des Hinweises „Ohne Gentechnik” oder gar „Gentechnikfrei” bei einem Lebensmittel, das unter Verwendung gentechnisch veränderter Zusatzstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe oder Enzyme hergestellt worden ist, stellt daher aus Sicht des BLL eine klare Verbrauchertäuschung dar und würde die Glaubwürdigkeit der Politik wie der Lebensmittelwirtschaft im Umgang mit dem Thema Gentechnik nachdrücklich erschüttern.
Es ist für den BLL absolut inakzeptabel, dass die Bundesregierung die Verwendung nicht gentechnisch veränderter Futtermittel mit Hilfe einer Legalisierung irreführender Werbeaussagen fördern und den Verbrauchern und der Öffentlichkeit damit gleichzeitig einen – scheinbar – größeren Marktanteil ohne Gentechnik hergestellter Produkte suggerieren will.