Die Verbände fordern die ersatzlose Streichung eines Gesetzespassus, der benachbarten Landwirten ermöglicht, nach Absprache untereinander auf Schutzmaßnahmen gegen gentechnische Verunreinigungen zu verzichten. Wenn dieser Passus nicht gestrichen werde, führe dies zu einer unkontrollierten Verbreitung von Gentech-Pflanzen. Landwirte dürften sich ihrer Pflicht zum Erhalt einer gentechnikfreien Produktion nicht entziehen können. Völlig unzureichend seien auch die vorgesehenen Mindestabstände beim Anbau von Gentech-Mais von 150 Metern zu konventionellen und von 300 Metern zu Biofeldern. Die Verbände fordern Mindestabstände von eintausend Metern. Bei Verunreinigungen von Ernten müsse die Haftung bei einer gentechnischen Kontamination ab 0,1 Prozent greifen. Sonst würden die Bauern in vielen Fällen keinen Ausgleich erhalten und auf ihrer verunreinigten Ernte und dem Schaden sitzen bleiben. Das Verursacherprinzip müsse uneingeschränkt gelten, die Kosten zur Absicherung einer Landwirtschaft ohne Gentechnik müssten deshalb die Anbauer genveränderter Pflanzen tragen. Dazu gehörten auch etwaige Analysekosten.
Hubert Weiger, agrarpolitischer Sprecher des BUND: „Der Bundesrat darf die derzeit gültigen Haftungsregeln auf keinen Fall verwässern. Die gentechnikfreie Landwirtschaft wird bereits durch das jetzige Gesetz nur unzureichend gesichert. Wenn schon CDU und CSU die gentechnikfreie Landwirtschaft aufgeben wollen, dann muss wenigstens die SPD im weiteren parlamentarischen Verfahren dafür sorgen, dass eine Agrarproduktion ohne Gentechnik möglich bleibt.“
Wenn der Bundesrat das Gesetz nicht an den entscheidenden Punkten nachbessere, trage dies zum wachsenden Unfrieden auf dem Lande bei. Die Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft stoße inzwischen auf wachsenden Widerstand. Etwa 27000 Landwirte hätten sich in 170 gentechnikfreien Regionen zusammengeschlossen. In mehr als hundert Kommunen gebe es Gemeindebeschlüsse, die sich gegen die Gentechnik richteten.