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Land führt Pflicht für erneuerbare Wärme in Wohngebäuden ein

Trotz Detailkritik: Dickes Lob vom BUND für Landesregierung

(lifePR) (Radolfzell, )
Künftig sollen bei der Wärmeversorgung von neuen Wohngebäuden und beim Austausch alter Heizungsanlagen in Baden-Württemberg erneuerbare Energien eingesetzt werden. Das hat das Staatsministerium heute auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, lobte diese Entscheidung: Damit werde ein erster Schritt unternommen, um endlich das enorme Potenzial der Wärmeerzeugung für den Klimaschutz und zur Förderung der heimischen Wirtschaft zu nutzen. "Das Gesetz zielt in die richtige Richtung, um endlich den schlafenden Riesen Wärme zu wecken", begrüßte BUND-Landesgeschäftsführer Michael Spielmann den Vorstoß der Landesregierung. Verbesserungsbedarf sieht der Umweltverband allerdings in Details des Gesetzentwurfs, zum Beispiel bei den langfristigen Zielen, bei der Überwachung und bei den vielen Ausnahmeregelungen. Hier müsse im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch nachgebessert werden.

Das Land füllt mit der Gesetzesinitiative in eine rechtliche Lücke, die die Bundesregierung durch ihre Untätigkeit bei der Verabschiedung eines Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes lässt. Der BUND fordert schon lange, dass auf Bundesebene ein Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Wärme - vergleichbar dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - eingeführt wird und bessere Energieeffizienzkriterien im Wohnungsbau verabschiedet werden. Um diesen Missstand zu beheben, reiche aber auch das geplante Wärmegesetz des Landes nicht aus. "Die Landesregierung muss nun über den Bundesrat Druck machen, damit auch für ältere Wohngebäude endlich Wärmedämmung und Energieeinsparung zum Standard erhoben werden", forderte der BUND.
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