Heute hat der Landtag den Entwurf eines "Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes" diskutiert. "Das Gesetz muss noch überarbeitet werden, denn technisch und wirtschaftlich ist ein besserer Klimaschutz möglich", mahnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg. Die fundierten Änderungsvorschläge des BUND wurden bisher in dem Gesetzesentwurf kaum berücksichtigt: Der BUND hält die geforderten Anteile der erneuerbaren Energien für zu gering und sieht auch Landesliegenschaften und Gewerbegebäude in der Pflicht, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zudem gibt es zu viele Schlupflöcher und Ersatzmaßnahmen, die sich in ihrer Wirksamkeit hinsichtlich des Klimaschutzes stark unterscheiden. Der BUND befürchtet, dass das Gesetz in der jetzigen Fassung zu langsam und zu wenig zu einem stärkeren Einsatz der erneuerbaren Energien, zu dringend gebotenen Gebäudesanierung und damit zu Klimaschutz und zu Einsparung von fossilen Brennstoffen beitragen würde. BUND-Landesgeschäftsführer Michael Spielmann: "Das 'Erneuerbare-Wärme-Gesetz' zielt zwar in die richtige Richtung, doch angesichts der Notwendigkeit, den Klimaschutz und die Energiewende schnell umzusetzen, sind die Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien und für energetische Sanierung zu gering. Unter dem Strich bleibt das Land damit hinter dem technisch und wirtschaftlich Möglichen und Klimaschutzpolitisch Notwendigem deutlich zurück. Zum Schutz unseres Klimas ist kein zögerliches, sondern ein energisches Handeln notwendig, wie es der Weltklimarat (IPCC) fordert."
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