Das BVerwG begründet in seiner Pressemitteilung, dass ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen im Gewerbegebiet unzulässig sei. Es überschreite bei typisierender Betrachtung wegen des Gefahrenpotentials der radioaktiven Abfälle den im Gewerbegebiet zulässigen Störgrad der nicht erheblichen Belästigung.
Der BUND begrüßt, dass die Stadt Hanau diese Frage so konsequent verfolgt hat. Für den Umweltverband geht aus dem Urteil hervor, dass es auch über Hanau hinaus große Bedeutung hat, sodass Zwischenlager dieser Art auf Standorte der Atomwirtschaft konzentriert werden müssen.
Der BUND Hessen verweist dabei auch auf die jahrzehntelange Arbeit von Eduard Bernhard und Elmar Diez, die stets für ein Hanau gekämpft haben, das frei von Atomanlagen und Atommmüll ist.