Dr. Werner Neumann, Vorsitzender des BUND Wetterau: „Die Entscheidung des Gerichts ist ein ermutigendes Signal für unseren Kampf gegen die Zerstörung wertvoller Ackerböden und der Natur.“
Der VGH Kassel verhindert mit seiner Entscheidung, die in einem von der Gemeinde Hammersbach angestrengten Eilverfahren ergangen ist, dass durch weitere Baugenehmigungen noch mehr nachteilige Tatsachen geschaffen werden. Damit, so Werner Neumann, hat das Gericht der Strategie der Dietz AG und des Zweckverbandes (ZWIGL) einen Riegel vorgeschoben.
Der BUND hofft, dass die Begründung des Gerichts, dass schon die Satzungsänderung zur Westerweiterung der Logistikhallen fehlerhaft und unwirksam ist, sich in ähnlicher Weise auch in der noch ausstehenden Entscheidung eines Eilverfahrens des BUND gegen die 1. Teilbaugenehmigung wiederfinden wird. Mit dem Beschluss ist auch sehr zweifelhaft geworden, ob die Umlegung und angedrohte Enteignung eines Privatgrundstücks noch erfolgen kann. Dort hatten der BUND und die Bürgerinitiative Schatzboden Ende Mai gegen den Bau der Logistikhalle eine „Trauerfeier“ zur Beerdigung von Grundwasser und Feldlerche durch die Halle begangen.
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Widerstand gegen Logistikzentren des BUND Hessen