Werner Neumann, Vorstandsmitglied beim BUND Hessen und Vorsitzender des BUND Wetterau: „Wir werden die nächsthöhere Instanz anrufen, denn wir halten die Erweiterung des Gewerbegebietes für den Bau der Logistikhalle und die beklagte Baugenehmigung für rechtswidrig.“
Das VG Frankfurt hat das Klagerecht im Baugenehmigungsverfahren verneint. Die damit verbundene Rechtsfrage wird in Deutschland aber unterschiedlich beurteilt. Jeweils gegenteilige Auffassungen werden vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und Bayern vertreten.
Neumann bedauert, dass das VG Frankfurt durch eine denkbar schlichte Betrachtungsweise vermieden hat, sich mit dem umfangreichen und schwerwiegenden Vortrag des BUND Hessen in der Sache auseinanderzusetzen. Tatsächlich ist die Rechtsgrundlage sowohl des Bebauungsplans als auch der Baugenehmigung widersprüchlich und wacklig. Denn die Satzungsänderung des Zweckverbandes Limes über die Westerweiterung seines Gebietes hätte einstimmig erfolgen müssen, war sie aber nicht. In der Abwägung des Bebauungsplanes wurde hingegen festgestellt, es hätte gar keine Satzungsänderung gegeben. Neumann: „Der Zweckverband mit Bürgermeister Michael Göllner an der Spitze biegt sich die Dinge so hin, wie er es gerade will, entgegen der demokratischen Regeln. Satzungsänderung oder nicht – so oder so ist es rechtswidrig!“.
Der BUND ist zuversichtlich, dass diese immense Zerstörung landwirtschaftlichen Bodens, der Natur und des Grundwassers gestoppt werden kann und die Bauten der Dietz AG wieder abgerissen werden. Denn neben dem BUND klagt auch die Mehrheit der Gemeindevertretung Hammersbach gegen das Projekt. Unterstützung erhält der BUND durch die Bürgerinitiative „Schatzboden“, den Kreisbauernverband sowie die Evangelische Kirche. Ein Eigentümer klagt zudem gegen die Enteignung seines Grundstücks für den Bau der dritten Halle.