Ein neuer Verhandlungstermin wurde noch nicht mitgeteilt.
Die Fortsetzung der Verhandlung hat das am Tag der mündlichen Verhandlung verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofes ausgelöst, mit dem das Klagerecht von anerkannten Vereinigungen fundamental gestärkt wird (EuGH-Urteil vom 08.11.2022; Az.: C-873/19). Der Anwalt des BUND hatte das Bundesverwaltungsgericht am 09.11.2022 auf das Urteil hingewiesen und um Berücksichtigung bei der Beratung gebeten. Das Bundesverwaltungsgericht gibt nun den Beteiligten im anstehenden Rechtsstreit Gelegenheit, zu diesem Urteil hinsichtlich seiner Bedeutung für das Klagerecht gegen Zielabweichungen nach dem Raumordnungsgesetz Stellung zu nehmen.
Der BUND bleibt optimistisch, dass er mit seiner Argumentation durchdringen und eine Verbesserung seiner Mitwirkungsrechte erzielen wird.