Ziel der Klage ist die Durchsetzung des geltenden Wasserrechts. Dieses verlangt, dass die Flüsse in der Europäischen Union bis Ende 2027 in einen guten ökologischen und chemischen Zustand versetzt werden. Der beklagte Einleiterbescheid führt nach Meinung des BUND jedoch geradewegs in den Rechtsverstoß. Jörg Nitsch: „Der Bescheid unterstellt, dass die Salzbelastung Ende 2027 wie durch ein Wunder plötzlich verschwindet. Erforderlich wäre hingegen gewesen, dem Unternehmen K+S die rechtlich nötigen Verbesserungen verbindlich vorzugeben, um den Umweltschutz durchzusetzen.“ Der Umweltverband dringt schon seit Jahren darauf, die Salzeinträge durch salzhaltige Haldenabwässer zu verringern. Je weniger Salzabraum aufgehaldet wird und je mehr wieder in die ausgebeuteten Bergwerke zurück gebracht wird, desto weniger Haldenabwasser entsteht. „Das Abraumsalz gehört zurück ins Salzbergwerk,“ fasst Jörg Nitsch die Forderung des BUND zusammen.
Der BUND beklagt insbesondere, dass der Einleiterbescheid nicht einmal die Vorgaben des Bewirtschaftungsplans Salz 2021-2027 umsetzt, den die Bundesländer im Einzugsgebiet der Weser im November 2021 erlassen haben. Besonders ärgerlich ist für den BUND, dass für den Pegel Boffzen an der Oberweser in Niedersachsen überhaupt keine Festlegungen im Bescheid getroffen wurden, obwohl der Bewirtschaftungsplan Salz für den Pegel Boffzen klare Vorgaben zu den maximalen Zielwerten der Salzbelastung mit Chlorid-, Magnesium und Kaliumsalzen macht. Unverständlich ist für den Umweltverband auch, warum die Salzeinleitung nicht auf den nördlichen Einleiterpunkt bei Heringen (Werra) verlegt wurde. Dadurch wären viele Kilometer des Flusslaufs der Werra und vor allem ein FFH-Gebiet zum Schutz der Fischarten Groppe und Bachneunauge geschont worden.
Die Klage des BUND wurde am 24.01.2022 beim Verwaltungsgericht Kassel eingelegt. Sie richtet sich gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 23.12.2021, mit dem K+S die wasserrechtliche Einleitung salzhaltiger Abwässer für die nächsten sechs Jahre vom 01.02.22 bis zum 31.12.2027 in die Werra genehmigt wurde. Eingeleitet werden dürfen bis zu 6,7 Milliarden Liter Salzwasser pro Jahr. Die Abwässer stammen aus dem Kalibergbau der Werke „Neuhof-Ellers“ im Kreis Fulda und „Werra“ mit Bergwerken im Kreis Hersfeld-Rotenburg und im Wartburgkreis. Der weit überwiegende Anteil ist sogenanntes „Haldenabwasser“. Dieses entsteht durch den Kontakt der Niederschläge mit den riesigen und ständig wachsenden Salzhalden. Außerdem werden Betriebsabwässer und salzhaltiges Grundwasser aus den Sicherungs- und Kompensationsmaßnahmen der Salzhalden eingeleitet. Die Einleitungen erfolgen in den Gemeinden Philippsthal und Heringen im Kreis Hersfeld-Rotenburg.
Der BUND Hessen beklagt bereits die Haldenerweiterungen Hattorf und Wintershall. Außerdem klagt der Verband, um Sanierungsmaßnahmen für das Grundwasser und die Werra durchzusetzen.