Der BUND bemängelt, dass die Genehmigung eine Erhöhung der Schadstoffbelastungen erlaubt. Die Erhöhung der Schadstofffracht führt u. a. dazu, dass die Fischgiftigkeit für die Abwässer aus dem Werk Neuhof-Ellers sich verdoppelt und für die Abwässer aus dem Werk Werra, in dem die Gruben Hattorf und Wintershall zusammengefasst werden, sich ebenfalls stark erhöht. Höhere Schadstoffeinträge betreffen insbesondere die Komponenten AOX, Kupfer, Phosphor und den chemischen Sauerstoffbedarf (CSB). Die Erhöhung der Schadstoffeinträge wurde von verschiedenen Behörden bereits im Zuge des Genehmigungsverfahrens bemängelt, aber trotzdem vom Regierungspräsidium Kassel (RP Kassel) genehmigt. Der BUND fordert hierzu, dass als Mindeststandard eine Begrenzung der Schadstoffeinträge auf die früher erlaubten Werte erfolgt.
Der BUND kritisiert weiter, dass die von den Bundesländern entlang von Weser und Werra beschlossenen übergeordneten Rahmenpläne – der Bewirtschaftungsplan Salz 2021-2027 und der Maßnahmenplan Salz 2021-2027 – nicht beachtet wurden. So fehlt in der beklagten Erlaubnis die Festsetzung des Pegels „Boffzen“ in Niedersachsen zur Überprüfung der Salzbelastung in der Weser, obwohl er in beiden Plänen gefordert wird. Auch die Zielwerte der beiden Pläne für die Salzbelastung am Pegel Gerstungen wurden bei der Umwandlung in Grenzwerte nicht umgesetzt. Die Folgen für das Ökosystem der Werra sind erheblich. Da nur Grenzwerte festgelegt wurden und diese oberhalb der Zielwerte liegen, kann im Ergebnis auch mehr Salz eingeleitet werden, als erlaubt ist. Der BUND fordert deshalb, dass das RP Kassel im Erlaubnisbescheid den Pegel Boffzen als Prüfpegel ergänzt und für die Pegel Boffzen und Gerstungen die Zielwerte aus dem Bewirtschaftungsplan Salz 2021-2027 und Maßnahmenplan Salz 2021-2027 in die Erlaubnis übernimmt.
Außerdem fordert der BUND Hessen die Verlagerung der Salzeinleitung um ca. 15 km nach Norden. Statt an der Einleitungsstelle Hattorf bei Philippsthal soll das Salzabwasser künftig in Wintershall bei Heringen eingeleitet werden. Mit der Verlagerung würde insbesondere das FFH-Gebiet „Werra zwischen Philippsthal und Herleshausen“ von der Salzeinleitung entlastet. Beide Einleitungsstellen sind über Rohrleitungen miteinander verbunden, sodass die Verlagerung technisch gegeben oder machbar sein sollte.
Hintergrund
1. Der BUND Hessen hat gegen die Erlaubnis zur Abwassereinleitung des RP Kassel vom 23.12.2021 für das Unternehmen K+S am 24.01.2022 Klage eingelegt. Mit der Klage wird die Aufhebung des Bescheides angestrebt. Am 03.06.2022 hat der BUND „einstweiligen Rechtsschutz“ nach § 80 in Verbindung mit § 80aVwGO beantragt. Mit diesem Eilverfahren soll zeitnah – in einem ersten Schritt – die Korrektur der Einleitergenehmigung beantragt werden.
2. AOX ist die Abkürzung für „Adsorbierbare Organisch gebundene Halogene“. Das „X“ steht stellvertretend für ein beliebiges Halogen. Die bekanntesten Halogene sind die Elemente Fluor, Chlor, Brom und Iod. AOX-Moleküle können im Naturkreislauf nicht oder nur sehr langsam abgebaut werden, sodass sie sich in der Nahrungskette anreichern können. AOX umfasst unschädliche und hochtoxische Verbindungen. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zählt die zum Summenparameter AOX gehörenden Verbindungen generell zu den „Umweltstoffen mit besonderer toxikologischer/ö̈kotoxikologischer Relevanz.“ Weitere Informationen: https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/wasser/fliessgewaesser/gewaesserbelastung/orientierende_messungen/kapitel_6_alle_stoffe.pdf
3. Die „Fischgiftigkeit“ wird mit dem „Fischeitest“ nach der DIN EN ISO 15088 gemessen. Ermittelt wird der schädliche Einfluss von Abwasser auf die Eier des Zebrabärblings (Danio rerio). Die Ergebnisse gelten als repräsentativ für die Fischfauna. Das Ergebnis ist ein so genannter Gei-Wert, der angibt wie stark ein Abwasser verdünnt werden muss, damit es nicht fischgiftig ist. Der Gei-Wert (Verdünnungsstufe) steigt bei den Abwässern aus der Grube Neuhof-Ellers um 32 Verdünnungsstufen von 48 auf 80 und für die Abwässer aus dem Werk Werra, in dem die Gruben Hattorf und Wintershall zusammengefasst werden, um 16 Verdünnungsstufen von 64 auf 80.
4. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibt die Festsetzung von Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplänen vor. Einzelgenehmigungen dürfen die in den Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplänen festgelegten Belastungshöhen nicht überschreiten. Im Bewirtschaftungsplan Salz 2021-2027 und im darauf aufbauenden Maßnahmenplan Salz 2021-2027 wurden „Zielwerte“ für die Salzeinleitung festgelegt. Die Zielwerte wurden als 90 % Perzentil festgesetzt, d. h. dass diese Werte nur an 10 von 100 Tagen (10 %) überschritten werden dürfen. Der vom BUND Hessen beklagte Bescheid des RP Kassel hat aber nur Grenzwerte festgesetzt. Damit ist eine Überschreitung der Zielwerte an jedem Tag und nicht nur an 10 % der Tage möglich. Die übergeordneten Vorgaben wurden folglich missachtet.