Der Beschluss der Regionalversammlung Südhessen ist noch nicht endgültig. Er steht im Zusammenhang mit der weiteren Planung von Siedlungs- und Gewerbeflächen im kommenden „Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP), für den in den nächsten Monaten die Weichen gestellt werden. Bleibt es bei der Beschlusslage vom 04.03.2022, dann wird die Bebauung von Kaltluft-Entstehungsflächen möglich. Wo solche Flächen liegen, hat das Hessische Wirtschaftsministerium mit einer „Landesweiten Klimaanalyse“ gutachterlich ermitteln lassen. Nun kommt es darauf an, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse auch zur Steuerung der Entwicklung genutzt werden. Jochen Kramer, Vorstandsmitglied des BUND Hessen: „Die notwendigen Maßnahmen zur Klimaanpassung müssen konsequent in die Regionalplanung umgesetzt werden, um gegen weitere hitzebedingte Krankheits- und Todesfällen vorzubeugen“.
Die Freihaltung der Kaltluftentstehungsflächen gewinnt wegen des Klimawandels immer mehr an Bedeutung. So hat der heiße Sommer 2018 in Hessen nach einer Untersuchung des Robert-Koch-Instituts (RKI) 740 zusätzliche Todesfälle gefordert. Im Hitzejahr 2003 war die Zahl mit 780 Hitzetoten sogar noch höher. Das Jahr 2015 führte nach den Ermittlungen des RKI immerhin noch zu 550 Hitzetoten. Die Entwicklung ist dramatisch, weil die Zahl der sommerlichen Hitzetage und ausgesprochener Hitzejahre im Zuge des Klimawandels weiter ansteigen wird.
Die diesbezüglichen Prognosen im Auftrag des Landes sind beunruhigend. Sie ergeben alle eine deutliche Zunahme der gesundheitlich gefährlichen Wetterlage. Früher konnte hessenweit mit 6 Hitzetagen, also Temperaturen über 30°C gerechnet werden. Künftig wird sich die Zahl der Hitzetage aber vervielfachen. Bis zum Ende des Jahrhunderts rechnet das Hessische Umweltministerium mit einer Steigerung auf etwa 30 Tage. Damit ist sicher, dass die Zahl der Hitzetoten ebenfalls deutlich ansteigen wird.
Für den BUND ist es völlig unverständlich, dass die Mehrheit von CDU und SPD in der Regionalversammlung Südhessen bereits vor Veröffentlichung der „Landesweiten Klimaanalyse“ die Weichen für Ausnahmen für Bebauungspläne stellt. Zudem konterkariert laut Nitsch der Beschluss der Regionalversammlung Südhessen die Vorgaben des Integrierten Klimaschutzplans der Landesregierung (IKSP 2025). Der IKSP 2025 sieht ausdrücklich die Verankerung von Klimaschutz- und Klimaanpassung in der Regionalplanung vor. Der BUND fordert daher die Regionalversammlung Südhessen auf, bei allen Flächenplanungen die Landesklimaanalyse zu berücksichtigen. Nitsch weist darauf hin, dass Klimaschutz und Klimaanpassung nicht im Widerspruch zur Wohnraumplanung stehen, deren verbindliche Berücksichtigung aber für die Klimaresilienz der Kommunen unerlässlich ist, da die Folgen ansonsten in jeder Hinsicht gravierender und unbezahlbar sein werden. Dazu gehöre auch eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme in Hessen. Der aktuelle Weltklimabericht weist auf die negativen Folgen der Flächenversiegelung für das Klima hin. Der BUND Hessen fordert daher, eine Reduzierung des täglichen Flächenverbrauchs für Siedlung und Verkehr in Hessen von ca. 2,7 ha auf 1 ha bis 2023 und auf Netto-Null bis 2030.
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