Bisher hat die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) eine Vorrangprüfung durchführen müssen, bevor ein ausländischer Akademiker und Nicht-EU-Bürger für eine Arbeitsstelle in Deutschland zugelassen werden konnte. Bei dieser Prüfung suchte die ZAV nach inländischen Arbeitskräften für die Stelle. Wurde niemand gefunden, konnte für den Akademiker aus dem Ausland die Zustimmung erteilt werden.
Gegenwärtig suchen deutsche Arbeitgeber verstärkt nach Ärzten und Ingenieuren der Fachrichtungen Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Elektrotechnik. Daher hat die Bundesregierung beschlossen, dass Menschen aus Drittstaaten mit diesen Abschlüssen ohne Vorrangprüfung eingestellt werden können - es wird nur noch überprüft, ob die im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen die in Deutschland in diesem Bereich üblichen sind.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Beschluss durch ein beschleunigtes Zustimmungsverfahren umzusetzen. Die ZAV wird für diese Nicht-EU-Bürger innerhalb von 48 Stunden eine Entscheidung über die Zulassung zum Arbeitsmarkt treffen.
Mit der Zulassung von Nicht-EU-Bürgern aus den entsprechenden Berufsgruppen zum deutschen Arbeitsmarkt können offene Stellen in kürzester Zeit besetzt werden. Damit leistet die BA einen Beitrag zur Strategie gegen den drohenden Fachkräftemangel.
Weiterführende Informationen können dem Internet unter nachfolgendem Link entnommen werden. www.zav.de > Arbeitsmarktzulassung
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.