Personen, die sich am 24.12.2009 erstmals oder erneut aus leistungsrechtlichen Gründen melden müssen, entstehen keine Nachteile, wenn sie sich am 28.12.2009 melden. Für den 31.12.2009 gilt diese Regelung, wenn die Meldung am 04.01.2010 nachgeholt wird.
Arbeitsagentur und ARGEn geschlossen
Personen, die sich am 24.12.2009 erstmals oder erneut aus leistungsrechtlichen Gründen melden müssen, entstehen keine Nachteile, wenn sie sich am 28.12.2009 melden. Für den 31.12.2009 gilt diese Regelung, wenn die Meldung am 04.01.2010 nachgeholt wird.