Martina Leyer, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Arbeitsagentur Hamm, erläuterte den Besuchern, dass es die eine Teilzeitregelung gar nicht gebe, sondern die Arbeitszeit entweder täglich oder wöchentlich reduziert werden könne: „Es ist eine Sache zwischen Arbeitgeber und Azubi, den für beide Seiten besten Kompromiss zu finden“. Grundsätzlich gelte: Eine Ausbildung kann in Teilzeit absolviert werden, wenn die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen dies erfordert.
Dass die Teilzeitausbildung nicht überall bekannt ist und auch bei Betrieben noch stellenweise für Unsicherheit sorge, beschrieb Dirk Vohwinkel, Leiter der Ausbildungsberatung der IHK Dortmund: „Oft müssen sich Teilzeit-
Ausbildungsplatzsuchende noch gegen eine große Anzahl von Vollzeit-Mitbewerbern durchsetzen. Das ist nicht immer leicht und erfordert besonderes Geschick, sich dennoch als die bessere Wahl darzustellen.“ Vohwinkel verwies aber auf einen Wettbewerbsvorteil für Unternehmen: „Gerade für kleinere Betriebe ist die Form der Teilzeitausbildung vielleicht genau dort passend, wo eine Ausbildung in Vollzeit bisher aus Gründen der Kapazität nicht angeboten werden konnte.“
Die Experten berieten außerdem über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten durch Jobcenter und Arbeitsagentur und verwiesen auf das Projekt TEP, das Unterstützung bei Stellenakquise, Bewerbung, Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und Beantragung finanzieller Unterstützung während der ersten Zeit der Ausbildung bietet.
Fragen rund um eine Ausbildung in Teilzeit beantworten Martina Leyer (Arbeitsagentur), unter Tel: 9102167 / mail: Martina.Leyer@arbeitsagentur.de sowie Sabine Gerwins (Kommunales Jobcenter Hamm) unter Tel: 176540 / mail: gerwins@stadt.hamm.de.