Nun liegen die Zahlen über die Betriebe und Personen vor, die in Hessen im letzten Jahr von Kurzarbeit betroffen waren.
Der Schwerpunkt lag 2009 beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld (§ 170 SGB III).Ihren Höhepunkt erlebte die Kurzarbeit im April 2009 mit rund 104.000 Kurzarbeitern. Seit dem nimmt die Zahl der Betriebe und Personen langsam aber stetig ab. Im Dezember waren noch 3.228 Betriebe mit 47.453 Männer und Frauen in Kurzarbeit. Die Kurzarbeiterquote - Personen in Kurzarbeit bezogen auf den Bestand sozialversicherungspflichtiger Beschäftigte - lag im Dezember bei 2,2 Prozent (Bund: 2,9 Prozent).
Im Jahresdurchschnitt waren in Hessen rund 70.000 Personen in rund 3.000 Betrieben von Kurzarbeit betroffen. Damit konnten pro Monat rund 20.000 Vollzeitarbeitsplätze durch Kurzarbeit gesichert werden.
Die Mehrheit der Kurzarbeiter waren im letzten Jahr im Verarbeitenden Gewerbe, besonders im Maschinenbau beschäftigt.
Feste Größe Saisonkurzarbeit
Das Saison-Kurzarbeitergeld verhindert in jedem Jahr vom 1. Dezember bis zum 31. März, dass Arbeitnehmer witterungsabhängiger Branchen im Winter arbeitslos werden. In Betrieben des Gerüstbaus beginnt die Förderzeit bereits am 1. November. Rund 1.000 Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks und auch des Garten- und Landschaftsbaus haben jeweils von Januar bis März und im Dezember 2009 diese gesetzliche Möglichkeit genutzt. Im Durchschnitt bekamen so pro Monat etwa 6.000 Arbeitnehmer Saisonkurzarbeitergeld.
Transferkurzarbeit steigt
Transferkurzarbeit kann erst dann greifen, wenn Arbeitgeber gezwungen sind Personal abzubauen. Die betroffenen Arbeitnehmer sind dann nicht mehr für den alten Arbeitgeber tätig, sondern werden in einer Transfergesellschaft weiter beschäftigt und erhalten Transferkurzarbeitergeld ("Kurzarbeit Null"). Innerhalb von bis zu zwölf Monaten sollen die betroffenen Arbeitnehmer qualifiziert und möglichst nahtlos aus dem Transferkurzarbeitergeldbezug in neue Beschäftigungen integriert werden.
In Hessen steigt die Zahl der Transferbetriebe seit März 2009 stetig an. So waren im Dezember 110 Betriebe mit 1.619 Personen erfasst; im März lag die Zahl noch bei 31 Betrieben mit 431 Arbeitnehmer/innen.
"Transferkurzarbeit ist in Hessen trotz des Anstiegs noch lange kein Massenphänomen. Es sind derzeit auch keine Großbetriebe davon betroffen, sondern in erster Linie kleine und mittelständische Unternehmen, die meist weniger als 100 Mitarbeiter in eine Transfergesellschaft übergeben ", so Wolfgang Forell, Leiter der Regionaldirektion Hessen.
Anzeigen für Kurzarbeit weiter rückläufig
Nach ersten Erkenntnissen haben die Anzeigen für Kurzarbeit im Februar 2010 gegenüber Januar abgenommen. Bis zum 19. Februar wurden in den Agenturen der Regionaldirektion Hessen rund 300 Anzeigen für Kurzarbeit erfasst, mit rund 3.500 Personen. Für den gesamten Februar werden schätzungsweise zwischen 390 und 490 Anzeigen mit zwischen 4.550 und 4.950 Personen erwartet.
Im Januar 2010 hatten 385 Betriebe für 5.328 Arbeitnehmer/innen konjunkturelle Kurzarbeit beantragt.
Anhang
Kurzarbeit nach Anspruchsgrundlage in Hessen 2009
Erläuterung:
§ 170 SGB III = Konjunkturelle Kurzarbeit
§ 175 SGB III = Saisonkurzarbeit
§ 216b SGB III= Transferkurzarbeit