Die BA kann nur die Ausgaben für das Bildungs- und Teilhabepaket erfassen, die in den mit den Kommunen gemeinsam betriebenen Jobcentern über die Zahlungssysteme der BA geleistet wurden. Die Ausgaben in den so genannten Optionskommunen gehören ebenso wenig dazu, wie die Ausgaben in denjenigen Kommunen, die sich entschieden haben, das Bildungs- und Teilhabepaket in alleiniger Regie zu verwalten. Auch die Zahlungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für rund 250.000 Kinder, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, werden von der BA nicht erfasst.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird am kommenden Freitag in Berlin gemeinsam mit den kommunalen Spitzen über die Erfahrungen nach einem Jahr Bildungspaket berichten.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.