Auch wenn es heute zu keiner Zustimmung im Bundesrat gekommen ist, bereiten sich die Jobcenter weiter intensiv auf die Umsetzung des Bildungspaketes vor. "Es besteht für uns kein Anlass, die Handbremse anzuziehen", sagt Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der BA. "Die Aufgabe bleibt, auch wenn es jetzt zu einer zeitlichen Verschiebung kommt. Die Jobcenter sind darauf eingestellt, ein vernünftiges Angebot für die Bildung- und Teilhabeleistungen für Kinder bereitzuhalten wenn das Gesetz in Kraft tritt. Wir sind auf die neue Aufgabe "Kind" gut vorbereitet", so Alt. "Die enge und vorübergehend noch offene Zeitschiene ist auch für uns nicht zufriedenstellend. Aber wir setzen unsere Anstrengungen fort, Eltern und ihren Kindern zum Startschuss Angebote für Bildung und kulturelle oder gesellschaftliche Teilhabe unterbreiten zu können. Die intensive Arbeit der letzten Wochen wird sich auszahlen."
Derzeit arbeiten die Jobcenter mit Hochdruck daran, mit Schulen, Vereinen und Kindertagesstätten Leistungsvereinbarungen abzuschließen, bei denen künftig die Gutscheine für die Lernförderung, Sportangebote oder das Mittagessen eingelöst werden können. Informationsmaterial, Anträge und Gutscheine sind gedruckt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult.
Ohne ein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren ist die Umsetzung der Regelsatzerhöhung im Arbeitslosengeld II nicht möglich. "Wir haben von Anfang an deutlich gemacht, dass wir spätestens am 17. Dezember Klarheit, sprich eine gesetzliche Grundlage brauchen. Wir können nicht länger warten, da sonst die rechtzeitige Überweisung der Hartz-IV Leistungen für Januar gefährdet ist und das wäre keinesfalls zu rechtfertigen. Daher werde ich heute Abend die Überweisung der bisher gültigen Regelsätze veranlassen", macht Alt deutlich. Aufgrund von Banklaufzeiten und den Feiertagen ist ein späterer Überweisungstermin nicht möglich. "Leistungsempfänger müssen sich jedoch keine Sorgen machen. Egal wann das Gesetz in Kraft tritt, zahlen wir automatisch rückwirkend zum Januar die Erhöhung nach."
Die Aufforderung einzelner Arbeitslosenverbände vorsorglich gegen die Bescheide der Jobcenter Widerspruch einzulegen sieht Alt skeptisch. "Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gelten die bisherigen Vorschriften weiter. Von daher sind die Bescheide nicht rechtswidrig. Als ausführende Behörde können wir uns nicht über den Gesetzgeber hinwegsetzen. Kurz gesagt, ohne Gesetz keine Erhöhung der Regelleistung. Jetzt die Jobcenter mit Widersprüchen und Klagen zu überfluten, hilft Keinem, erst recht nicht den Hilfebedürftigen. Es hindert uns nur daran, unsere Anstrengungen darauf auszurichten, Menschen in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln", appelliert Alt.
Informationen rund um das Bildungspaket sind unter www.arbeitsagentur.de abrufbar.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.