Für Personen, die sich am 24. Dezember 2010 erstmals oder erneut aus leistungsrechtlichen Gründen melden müssen, entstehen daraus keine Nachteile, wenn sie sich am 27. Dezember 2010 melden. Für den 31. Dezember 2010 gilt die gleiche Regelung, wenn die Meldung am 3. Januar 2011 nachgeholt wird.
Bitte Schließtage der Arbeitsagentur und der ARGE beachten
Für Personen, die sich am 24. Dezember 2010 erstmals oder erneut aus leistungsrechtlichen Gründen melden müssen, entstehen daraus keine Nachteile, wenn sie sich am 27. Dezember 2010 melden. Für den 31. Dezember 2010 gilt die gleiche Regelung, wenn die Meldung am 3. Januar 2011 nachgeholt wird.