Für Menschen, die sich am 24. Dezember 2010 erstmals oder erneut aus leistungsrechtlichen Gründen melden müssen, entstehen daraus keine Nachteile, wenn sie sich am 27. Dezember 2010 melden. Für den 30. und 31. Dezember 2010 gilt die gleiche Regelung, wenn die Meldung am 3. Januar 2011 nachgeholt wird.
Neben dem 24. und dem 31. Dezember muss in diesem Jahr auch am 30. Dezember geschlossen bleiben, weil durch den Zusammenschluss der beiden Arbeitsgemeinschaften Delitzsch und Oschatz/Torgau zum 1. Januar 2011 umfangreiche Anpassungen der elektronischen Datenverarbeitung notwendig sind. "Unser Ziel ist es, dass ab 3. Januar alles reibungslos funktioniert und die Menschen in der Region ohne Schwierigkeiten ihre Leistungen von uns erhalten", erklärt Frank Germer der Geschäftsführer der ARGE Delitzsch den zusätzlichen Schließtag.
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