Hintergrund zur Statistik:
Die Zahlung von (konjunkturellem) Kurzarbeitergeld soll Arbeitnehmern ihre Arbeitsplätze und Betrieben ihre eingearbeiteten Mitarbeiter erhalten und damit Arbeitslosigkeit vermieden werden. Vor Beginn der Kurzarbeit müssen die Betriebe eine Anzeige über den Arbeitszeitausfall erstatten. Diese Anzeigen sind somit als potenzielle Zugänge in die Kurzarbeit zu interpretieren.
Wie viele Personen später tatsächlich kurzarbeiten und in welchem Umfang Arbeit ausfällt, wird allerdings mit beträchtlicher Zeitverzögerung sichtbar. Die kurzarbeitenden Unternehmen müssen ihre Meldung jeweils erst nach dem Quartalsende für die zurückliegenden drei Monate erstatten. Daraus, sowie aus dem durchschnittlichen Arbeitsaufall der Kurzarbeiter, lässt sich die Entlastung der Arbeitslosigkeit ermitteln.
Neben der konjunkturellen Kurzarbeit gibt es noch zwei Sonderformen: die Saison- und die Transferkurzarbeit. Diese sind bei der vorliegenden Betrachtung jedoch nicht berücksichtigt.
Wichtige Veränderungen durch das zweite Konjunkturpaket:
Die Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein muss, wird ausgesetzt. Um für einen oder mehrere Beschäftigte Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht ab sofort der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10 Prozent. Der Arbeitgeber hat bei der Antragstellung ein Wahlrecht, ob er vom Aussetzen des sogenannten Drittelerfordernisses Gebrauch macht oder wie bisher bei Erfüllung des Drittelerfordernisses Kurzarbeitergeld auch an weitere Arbeitnehmer zahlt, die von Entgeltausfällen von 10 Prozent und weniger betroffen sind.
Die Bundesagentur für Arbeit erstattet den Arbeitgebern die Hälfte der auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Werden Arbeitnehmer während der Kurzarbeit weitergebildet, können die Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld für diese Mitarbeiter komplett erstattet werden.
Die statistischen Auswertungen finden Sie auf folgendem Weg: http://statistik.arbeitsagentur.de >> Detaillierte Informationen >> Detaillierte Informationen ab 2005 >> Leistungen nach dem SGB III >>Kurzarbeitergeld
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.