Von der neuen Regelung profitieren Jugendliche, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und kein eigenes Einkommen, zum Beispiel in Form einer Ausbildungsvergütung, erhalten.
Kleine Einschränkung:
Für Jugendliche, die in den letzten Ferien nach Abschluss der Schule einem Ferienjob nachgehen und danach keine berufsbildende Schule, sondern ein Studi-um, eine betriebliche Ausbildung oder einen regulären Job aufnehmen, gilt diese Regel nicht.