„Der regionale Geburtenanstieg in den vergangenen Jahren ist eine positive Entwicklung – bringt aber auch Herausforderungen mit sich. Mit der Förderung der Umschulung zum Erzieher können wir den Generationswechsel der Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung zum Teil meistern“, so Arbeitsminister Martin Dulig. „Gleichzeitig geben die Umschulungen Arbeitslosen und Wiedereinsteigenden nach Familienzeiten eine neue berufliche Perspektive.“
In Sachsen liegt die Dauer der Ausbildung zum Erzieher bei drei Jahren. Diese Ausbildungszeit kann laut Sächsischer Fachschulordnung nicht verkürzt werden. In solchen Fällen braucht es eine rechtliche Regelung, z.B. des Landes, die eine Finanzierung des letzten Drittels der Umschulung außerhalb der Arbeitsförderung vorsieht. Weil es eine solche Regelung nicht gab, war es in Sachsen bisher nicht möglich, Menschen in den Erzieherberuf umzuschulen.
„Dank der neuen landesrechtlichen Regelung, die eine Kostenübernahme des letzten Ausbildungsjahres aus dem ESF sicherstellt, können ab diesem Jahr auf dem Arbeitsmarkt benötigte Erzieher ausgebildet werden. Für diese Frauen und Männer sind die Chancen auf eine Arbeit nach erfolgreichem Abschluss der Umschulung gut. Denn die Einstellungsbereitschaft der Einrichtungen im Bereich der Kindererziehung bleibt auch künftig auf hohem Niveau“, sagte Dr. Klaus Schuberth, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Ermöglicht wird die dreijährige Ausbildung an verschiedenen Fachschulen für Sozialwesen in Zusammenarbeit der Jobcenter bzw. Agenturen für Arbeit mit dem Landesprogramm „JobPerspektive Sachsen“. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Arbeitsverwaltung, des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes. Dabei werden die ersten beiden Umschulungsjahre über Bildungsgutscheine der Arbeitsverwaltung finanziert. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) fördert mit ca. 2,3 Millionen Euro aus ESF- und Landesmitteln das dritte Jahr der Umschulung zum staatlich anerkannten Erzieher sowie individuelle Unterstützungsleistungen während der gesamten dreijährigen Umschulung.
Eine Fortsetzung des Angebotes wird es auch im kommenden Jahr geben. Die Vorauswahl geeigneter Teilnehmer erfolgt über die zuständigen Jobcenter oder Arbeitsagenturen.
Hintergrundinformation
Rechtsgrundlage für die Förderung ist die ESF-Richtlinie Berufliche Bildung 2014 des Wirtschaftsministeriums. Das Programm JobPerspektive Sachsen beinhaltet neben der Unterstützung für die Umschulung zum Erzieher weitere Maßnahmen wie die Vorbereitung von (Langzeit-) Arbeitslosen auf einen Berufsabschluss oder die individuelle Einstiegsbegleitung mit Qualifizierung, Coaching, Vermittlung sowie Unterstützung während der ersten Monate in einem Arbeitsverhältnis.