"Für Betriebe in Kurzarbeit gilt eine Sonderklausel zur Übernahme von Auszubildenden. Sie können eigene Auszubildende oder auch Jugendliche, die in einer anderen Firma ausgelernt haben, bei sich einstellen, obwohl das Unternehmen kurz arbeitet", erklärt der Sprecher der Agentur für Arbeit Leipzig Hermann Leistner. Bereits ab dem Tag der Einstellung kann die Arbeitsagentur sofort das Kurzarbeitergeld bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen zahlen. "Dazu kommt noch, wer die ehemaligen Azubis im Rahmen der Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit qualifiziert, kann einen Teil der Lehrgangskosten erstattet bekommen", so Leistner weiter. Je nach Lehrgangsinhalten, Unternehmensgröße und Qualifizierung Benachteiligter, übernimmt der Europäische Sozialfonds (ESF) bis zu 80 Prozent der Lehrgangskosten.
Die Unternehmer können sich vom gemeinsamen Arbeitgeberservice der Leipziger Arbeitsagentur und der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) Leipzig, Delitzsch und Leipziger Land unter der Hotline +49 (1801) 664466 * beraten lassen.
www.arbeitsagentur.de
*Festnetzpreis 3,9 Cent pro Minute, Mobilfunkpreise können abweichen