"Der Ausbildungsbonus ist ein Anreiz für Betriebe, zusätzliche Ausbildungsplätze für junge Leute zu schaffen. Deshalb meine Bitte, geben Sie als Unternehmer auch Jugendlichen eine Chance, die schon seit längerem einen Ausbildungsplatz suchen", wirbt die Leiterin der Agentur für Arbeit Chemnitz Konstantine Duscha für das seit 1. Juli 2008 bundesweit eingeführte Ausbildungsstellenprogramm.
Den Zuschuss zahlt die Arbeitsagentur für Jugendliche mit mittlerem Schulabschluss, wenn diese sich bereits im Vorjahr und früher vergeblich um eine Ausbildung bemüht haben. Förderfähig ist der Ausbildungsplatz, wenn er als zusätzlicher, betrieblicher Ausbildungsplatz entsteht und ein Altbewerber ohne Schulabschluss, mit Sonderschulabschluss oder mit einem Hauptschulabschluss eine Chance auf Ausbildung bekommt. Aber auch Ausbildungsplätze für junge Leute mit höherem Schulabschluss werden gefördert, wenn deren Ausbildungssuche länger als zwei Jahre erfolglos blieb.
Die Höhe des Ausbildungsbonus liegt zwischen 4.000 und 6.000 Euro, abhängig von der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung. Für behinderte und schwerbehinderte Jugendliche erhöht sich der Bonus noch um 30 Prozent.
Was ist ein zusätzlicher Ausbildungsplatz?
Als zusätzlichen gilt ein Ausbildungsplatz dann, wenn bei Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in dem Betrieb durch den neuen Ausbildungsvertrag höher ist, als sie es im Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre war. Stichtag für die Zählung ist jeweils der 31. Dezember.