In der Zeit von Oktober bis Dezember 2008 hatten 136 Betriebe für insgesamt 1.836 Beschäftigte Kurzarbeit bei der Chemnitzer Arbeitsagentur angemeldet (Vergleichzeitraum Oktober bis Dezember 2007: 45 Betriebe, 596 Arbeitnehmer). Im Januar 2009 zeigten weitere 104 Betriebe für 2.615 Arbeitnehmer Kurzarbeit aus konjunkturellen Gründen an (Januar 2008: 30 Betriebe, 307 Arbeitnehmer). Insgesamt stieg die Zahl der Kurzarbeiter etwa um das Fünffache (Vergleich zum Vorjahreszeitraum Oktober - Januar).
Hintergrund:
Die Zahlung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld soll Arbeitnehmern ihre Arbeitsplätze und Betrieben ihre eingearbeiteten Mitarbeiter erhalten und damit Arbeitslosigkeit vermieden werden. Vor Beginn der Kurzarbeit müssen die Betriebe eine Anzeige über den Arbeitszeitausfall erstatten. Diese Anzeigen sind somit als potenzielle Zugänge in die Kurzarbeit zu interpretieren. Die Daten sind vorläufige Angaben.
Wie viele Personen später tatsächlich kurzarbeiten und in welchem Umfang Arbeit ausfällt, wird allerdings mit beträchtlicher Zeitverzögerung sichtbar. Die kurzarbeitenden Unternehmen müssen ihre Meldung jeweils erst nach dem Quartalsende für die zurückliegenden drei Monate erstatten. Daraus, sowie aus dem durchschnittlichen Arbeitsaufall der Kurzarbeiter, lässt sich die Entlastung der Arbeitslosigkeit ermitteln.
Neben der konjunkturellen Kurzarbeit gibt es noch zwei Sonderformen: die Saison- und die Transferkurzarbeit. Diese sind bei der vorliegenden Betrachtung jedoch nicht berücksichtigt.
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