Das Kindergeld wird mit dem Jahreswechsel um monatlich 2 Euro angehoben. Damit werden für das 1. und 2. Kind jeweils 192 Euro pro Monat Kindergeld gezahlt, für das 3. Kind 198 Euro pro Monat. Ab dem 4. Kind steigt das Kindergeld auf 223 Euro pro Monat. Die Auszahlungsbeträge werden für das Kindergeld automatisch angepasst und ab Januar 2017 ausgezahlt. Die Kindergeldberechtigten selbst müssen dazu nichts mehr veranlassen.
Kinderzuschlag
Auch der Kinderzuschlag steigt um bis zu 10 Euro auf dann maximal 170 Euro monatlich je Kind.
Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende unter gewissen Voraussetzungen für ihr unter 25 Jahre altes Kind erhalten. Dazu gehört zum Beispiel, dass dieses unverheiratet ist, in ihrem Haushalt lebt, sie für dieses Kind Kindergeld erhalten und weitere Anspruchsvoraussetzungen (wie beispielsweise Mindesteinkommensgrenze, Höchsteinkommensgrenze) erfüllt sind. Ein gesonderter Antrag ist nötig.
Zusammen mit der bereits durchgeführten Erhöhung des Wohngeldes und der ab Januar beschlossenen Erhöhung des Kinderzuschlages besteht für Familien mit geringem Einkommen damit eine größere Chance, künftig nicht mehr auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen zu sein.
Wer in Sachsen wohnt, noch keinen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt hat und gern mehr Informationen zu dieser Leistung haben möchte, kann eine eigens dafür eingerichtete Hotline unter der Festnetznummer 0371 567 11 00 kontaktieren. Hier erfährt man alles Grundlegende zum Kinderzuschlag und ob eine Antragstellung für den Einzelnen angeraten wird. Bei Bedarf kann darüber hinaus auch ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart werden. Erreichbar ist dieser Anschluss Montag bis Donnerstag von 8 – 15 Uhr und Freitag von 8 – 12 Uhr.
Wer schon Kinderzuschlag beantragt hat oder bezieht, dem steht das Servicecenter der Familienkasse unter 0800 4 5555 30 in gewohnter Weise zur Verfügung, ebenso für Anliegen zum Kindergeld.
Weitere Informationen, Merkblätter und Vordrucke stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung.