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Motiviert, leistungsbereit.....und schwerbehindert

(lifePR) (Chemnitz, )
"Wir suchen für unser Taxiunternehmen eine Mitarbeiterin zur Absicherung der telefonischen Rufbereitschaft und zur Entgegennahme und Koordinierung von Aufträgen". So lautete das Stellenangebot vom Taxibetrieb Udo Götze aus Zschopau.

Bei der Suche nach einem geeigneten Mitarbeiter, war dem Unternehmer neben den kommunikativen Fähigkeiten, die ein Büromitarbeiter mitbringen muss, die Bereitschaft der Bewerberinnen und Bewerber, auch teilweise nachts und am Wochenende zu arbeiten, besonders wichtig.

"Tag und Nacht erreichbar, bieten wir nicht nur klassische Taxileistungen an, sondern übernehmen auch Krankentransporte, Rollstuhlbeförderungen und weitere Fahrleistungen rund um die Mobilität unserer Kunden. Damit alle Termine unter einen Hut gebracht werden können, brauche ich für diese Tätigkeit eine Mitarbeiterin, die bereit ist, auch zu vielleicht nicht ganz üblichen Zeiten zu arbeiten", erklärt Udo Götze.

Daniel Bach ist Arbeitsvermittler im Arbeitgeberservice der Zschopauer Geschäftstelle der Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz und kennt den Taxibetrieb schon seit vielen Jahren. Er konnte dem Taxibetrieb in der Vergangenheit schon mehrfach geeignete Mitarbeiter vermitteln. "Ich arbeite sehr gern mit Herrn Bach zusammen. Er hat mir schon oft geholfen, meine freien Stellen zu besetzen und ist jederzeit für mich erreichbar. Deswegen habe ich mich auch mit diesem Stellenangebot wieder an die Agentur für Arbeit gewandt", sagt Götze weiter.

Schwierigkeiten bei der Mitarbeitersuche sah Bach vor allem in der Gestaltung der Arbeitszeit. Deshalb habe er für Udo Götze vor allem nach Bewerberinnen und Bewerbern gesucht, denen es möglich ist, flexibel zu arbeiten.

Bei seiner Suche nach geeigneten Arbeitskräften, dachte er sofort an eine junge Frau, die er bereits seit 6 Jahren betreut. Sie ist schwerbehindert. Nach einem Telefonat stand für ihn fest, dass sie für die Stelle geeignet ist und er sie dem Arbeitgeber vorschlägt.

"Dass seine zukünftige Mitarbeiterin behindert ist, machte für Herrn Götze keinen Unterschied. Wichtig war ihm, dass sie als ausgebildete Bürokraft die im Büro anfallenden Arbeiten erledigen kann und entsprechend den vorgegebenen Arbeitszeitkonditionen einsetzbar ist", resümiert Daniel Bach.

Der Arbeitsvermittler wusste, dass diese Stelle für die Schwerbehinderte DIE Gelegenheit ist, nach langer Arbeitslosigkeit, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Denn viele Bewerbungsbemühungen von Menschen mit Behinderung bleiben erfolglos. Schwerbehinderte haben es besonders schwer auf dem Arbeitsmarkt. Vor allem ungenügende Informationen führen oft dazu, dass sie im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Arbeitgeber fürchten zusätzliche Belastungen, unzureichende Arbeitsleistungen und die Sonderregelungen im Kündigungsschutz.

Auf der anderen Seite hoffen viele arbeitslose Schwerbehinderte auf eine Chance, zu beweisen, dass sie den Anforderungen der Unternehmen gewachsen sind.

Das Thema Schwerbehinderung ist für den Chef von 25 Beschäftigten kein Neuland. "Ich habe bereits einen schwerbehinderten Mitarbeiter. Er ist zuverlässig, fleißig und zeigt eine hohe Arbeitsqualität. Ich bin sehr zufrieden mit ihm. Für mich ist es entscheidend, dass meine Mitarbeiter kommunikativ sind und flexibel arbeiten können und nicht ob sie schwerbehindert sind".

Im Rahmen einer durch die Agentur für Arbeit geförderten Probebeschäftigung, können Arbeitgeber ihren zukünftigen schwerbehinderten Mitarbeiter vor einer Festanstellung genauer kennen lernen und sich von dessen Potenzial überzeugen. So auch Udo Götze.

"Die Probebeschäftigung hat mir die Möglichkeit gegeben, mir ein genaueres Bild von meiner neuen Mitarbeiterin zu machen. Ich bin froh, dass Herr Bach mir dieses Angebot unterbreitet hat. Das hat mich in meinem Entschluss bekräftigt, einen behinderten Menschen einzustellen", sagt Udo Götze.

Bundesagentur für Arbeit

Unternehmen, die Schwerbehinderten eine Chance geben, werden von den Agenturen für Arbeit besonders unterstützt. Neben einer individuellen Beratung, können Betriebe finanzielle Hilfen bei der Einarbeitung und auch bei einer notwendigen Arbeitsplatzumgestaltung oder -ausstattung erhalten. Im Rahmen einer Probebeschäftigung können Arbeitgeber ihren zukünftigen schwerbehinderten Mitarbeiter vor einer Festanstellung genauer kennen lernen und sich von dessen Potenzial überzeugen.

Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit bei Einstellung Schwerbehinderter:

Eingliederungszuschuss - Zuschuss zum Arbeitsentgelt

1. für schwer behinderte Menschen unter 50 Jahren
- bis zu 70 Prozent; längstens 24 Monate
2. für schwer behinderte Menschen über 50 Jahren
- bis zu 70 Prozent; längstens 36 Monate
3. für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen unter 50
- bis zu 70 Prozent; längstens 36 Monate
4. für besonders betroffene schwer behinderte Menschen über 50 - 54
- bis zu 70 Prozent; längstens 60 Monate
5. für besonders betroffene schwer behinderte Menschen ab 55
- bis zu 70 Prozent, längstens 96 Monate

Ausgestaltung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen für Behinderte
- individuelle Förderung; Teilhabe am Arbeitsleben muss sich durch die Förderung für den Behinderten verbessern

Probebeschäftigung
- bis zu 100% des Arbeitsentgeltes, längstens für 3 Monate; Teilhabe am Arbeitsleben muss sich durch die Förderung für den Behinderten verbessern

Die Ausbildung von schwerbehinderten Jugendlichen kann darüber hinaus wie folgt gefördert werden:

- Ausbildungszuschuss - Zuschuss zum Ausbildungsentgelt
bis zu 80 Prozent der Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsjahres; für die Dauer der Aus- bzw. Weiterbildung

- Ausbildungsbonus
für zusätzliche betriebliche Ausbildung von schwerbehinderten Jugendlichen, die sich bereits schon im Vorjahr erfolglos um einen Ausbildungsplatz beworben haben, bis zu 7800 Euro

Im Jahr 2007 lebten laut statistischem Landesamt allein in Sachsen rund 300.000 schwerbehinderte Menschen. 110.000 von ihnen waren im ausbildungs- und arbeitsfähigen Alter. Im selben Jahr gab es in Sachsens Unternehmen knapp 35.000 Pflichtarbeitsplätze - Arbeitsplätze, die Unternehmen - ab einer Mitarbeiterzahl von zwanzig - für schwerbehinderte Arbeitnehmer zur Verfügung stellen müssen. Jedoch wurden nur rund 27.000 dieser Arbeitsplätze auch tatsächlich mit Schwerbehinderten besetzt.

Für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz ist vom Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Sie beträgt monatlich zwischen 105 Euro und 260 Euro. Im Jahr 2007 zahlten die sächsischen Arbeitgeber dafür insgesamt 21 Millionen Euro.

Hotline: +49 (1801) 6644-66*
*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min

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