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Nicht eingehaltene Termine sind häufigster Grund für Leistungskürzungen in der Grundsicherung

(lifePR) (Nürnberg, )
Im vergangen Jahr haben die sächsischen Jobcenter insgesamt 73.300 Sanktionen ausgesprochen. Die durchschnittliche Sanktionsquote lag bei 3,4 Prozent und beweist, dass sich der Großteil der hilfebedürftigen Frauen und Männer an ihre Pflichten und Vereinbarungen gehalten haben. Im Jahr 2014 wurde insgesamt 29.400 Menschen das Arbeitslosengeld II wegen Pflichtverletzungen gemindert.

"Rund 97 Prozent der in den Jobcentern gemeldeten Frauen und Männer verhalten sich richtig, wollen arbeiten und bemühen sich um Arbeit. Mit einer Sanktionsquote von 3,4 Prozent gibt es bei etwa drei von einhundert Hilfebedürftigen eine Leistungskürzung", sagte Dr. Klaus Schuberth, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA), anlässlich der am Montag neu veröffentlichten Jahresstatistik.

Sachsens Jobcenter haben im Jahr 2014 insgesamt 73.281 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausgesprochen. Die häufigsten Gründe für Leistungskürzungen waren nicht eingehaltene Termine beim Jobcenter (77,1 Prozent oder 56.469), Ablehnung der Aufnahme einer Bildungsmaßnahme, Ausbildung oder Arbeit (12,3 Prozent oder 9.008) und auch das Versäumnis, vereinbarte Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung umzusetzen (7,8 Prozent oder 5.703).

"Die Jobcenter wollen möglichst viele Menschen in reguläre und dauerhafte Arbeit bringen und damit ein eigenbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dafür ist eine intensive Beratung und auf die individuelle Problemlage abgestimmte Unterstützung erforderlich. Das geht aber nur, wenn die Jobcenterkunden gemeinsam mit ihren Vermittlern an einem Strang ziehen. So sind die Chancen am größten, eine Arbeit oder Ausbildung zu erhalten", so Schuberth.

Die Sanktionsquote lag 2014 bei 3,4 Prozent. Das bedeutet: Im Jahr 2014 wurden durchschnittlich bei 3,4 Prozent der jahresdurchschnittlich 291.600 erwerbsfähigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher die Leistungen der Grundsicherung wegen einer Pflichtverletzung gekürzt. Wie bereits in den Vorjahren am häufigsten bei Jugendlichen unter 25 Jahren (Sanktionsquote: 6,1 Prozent). Bei den Älteren hingegen lag die Sanktionsquote mit 0,8 Prozent auf vergleichsweise geringem Niveau. Im Jahr 2013 lag die durchschnittliche Sanktionsquote noch bei 3,3 Prozent. Der Anstieg der Sanktionsquote um 0,1 Prozentpunkte ist vor allem auf die gestiegene Zahl der nicht eingehaltenen Termine im Jobcenter zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Leistungskürzungen aus diesem Grund um über 2.700 gestiegen.

"Leider sind Frauen und Männer aus der Grundsicherung häufig vielen Vorurteilen ausgesetzt. Um das zu ändern und um zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für sie zu schaffen, werben Arbeitsagenturen mit den Partnern aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Politik für die Einstellung dieser Menschen. Denn Fakt ist, Hartz-IV-Empfänger sind vielfach gut qualifiziert und motiviert. Hier lohnt sich bei der Personalauswahl der "zweite Blick"! Dazu gibt es die gemeinsame Initiative, Einstellungssache - Jobs für Sachsen", sagte Schuberth.

Im Jahr 2014 wurden gegenüber 29.443 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten neue Sanktionen ausgesprochen und deshalb der Regelbedarf wegen einer Pflichtverletzung gemindert. Damit ist die Zahl der Menschen, deren Leistungen ganz oder teilweise gekürzt wurden, im Vergleich zum Vorjahr um rund 4.100 gesunken. Die durchschnittliche Höhe der Leistungskürzung lag vergangenes Jahr in Sachsen bei 107 Euro. Das entsprach 19,8 Prozent des durchschnittlichen Leistungsanspruchs.

Die Mitarbeiter in den Jobcentern sind bemüht, ihre Kunden vor Meldeversäumnissen zu bewahren, zum Beispiel durch Erinnerungsanrufe. Zusätzlich bieten die Jobcenter auch eine kostenlose SMS-Terminerinnerung an. Kunden, die es wünschen, erhalten vor ihrem Termin im Jobcenter eine automatische Benachrichtigung per SMS.

Kostenfreier SMS-Dienst der Bundesagentur für Arbeit:

Der SMS-Service der Bundesagentur für Arbeit soll die arbeitsuchenden Menschen an Termine erinnern und dadurch ungeplante Terminausfälle vermeiden. 24 Stunden vor jedem Termin erhalten interessierte Kunden eine SMS mit Datum, Uhrzeit und Ort des Termins.
Mit dem kostenfreien SMS-Service besteht die Möglichkeit, Kunden nicht nur schriftlich, sondern auch auf Wunsch zusätzlich per SMS an den bevorstehenden Termin in der Agentur für Arbeit oder im gemeinsam betriebenen Jobcenter zu erinnern.

Den SMS-Service bieten alle elf sächsischen Arbeitsagenturen sowie die gemeinsamen Jobcenter (Jobcenter Chemnitz, Jobcenter Leipzig, Jobcenter Dresden, Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Jobcenter Mittelsachsen, Jobcenter Zwickau, Jobcenter Vogtland, Jobcenter Nordsachsen) an.

Beantragt werden kann dieser Service ganz einfach, per Telefon über die Servicerufnummer der Bundesagentur für Arbeit (0800 4 5555 00) oder über die Hotline des örtlichen Jobcenters.

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