Ab Montag, den 2. August 2010, ab 8:00 Uhr, sind die Arbeitsgemeinschaften und die Arbeitsagentur wieder ohne Einschränkungen für den Kundenbetrieb geöffnet.
Für Personen, die sich am 30. Juli 2010 erstmals oder erneut aus leistungsrechtlichen Gründen melden müssen, entstehen keine Nachteile, wenn die Meldung erst am 2. August 2010 erfolgt.
www.arbeitsagentur.de www.arge-leipzig.de