Unter der Rufnummer 01801-555 111* ist von jeher die Klärung einfacher Anliegen und die Vereinbarung von Terminen möglich. Zudem bietet die Arbeitsagentur auf diesem Weg kurze Beratungen an. Auch Veränderungen in der persönlichen Situation - zum Beispiel eine Arbeitsaufnahme - können via Telefon oder E-Mail an potsdam@arbeitsagentur.de mitgeteilt werden.
Neu ist, dass auch die Arbeitsuchendmeldung im ersten Schritt zur Einhaltung der Frist nicht mehr persönlich erfolgen muss. Ein kurzer Anruf, eine E-Mail unter Angabe des Namens, der Adresse und der Telefonnummer oder die Online-Meldung unter www.jobboerse.arbeitsagentur.de genügen. "Insbesondere für Personen, die in einem gekündigten Beschäftigungsverhältnis stehen, aber zu der Zeit noch voll arbeiten, ist dies eine erhebliche Erleichterung", erläutert Dieter Ecker-Lassner, Geschäftsführer operativ der Potsdamer Arbeitsagentur.
Schließlich sind Arbeitnehmer, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, gesetzlich dazu verpflichtet, sich spätestens drei Monate zuvor bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen dem Kündigungszeitpunkt und dem letzten Arbeitstag weniger als drei Monate, muss man sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis melden. Ansonsten droht für eine Woche der Wegfall des Arbeitslosengeldes. Mit dieser Regelung soll die Vermittlung in Arbeit beschleunigt und die Zeit der Arbeitslosigkeit verkürzt werden. Aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus ist es in der Regel einfacher, einen neuen Job zu finden.
Auffällig sei laut Arbeitsagentur, dass die telefonischen Servicezeiten nicht im vollen Umfang genutzt werden. Viele Kunden hätten die Öffnungszeiten der Dienststellen so verinnerlicht, dass sie außerhalb auch nicht anrufen. Dabei sei die BA Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr telefonisch unter 01801-555 111* er-reichbar.
* 3,9 ct/min aus dem deutschen Festnetz/ Mobilfunkpreise abweichend. Ab 01. März 2010 gilt: Mobil-funkpreise höchstens 42 ct/min