1.558 sächsische Betriebe haben im Januar Kurzarbeit für insgesamt 22.997 Arbeitnehmer angezeigt. Das sind 211 Anzeigen weniger als im Dezember. Die Zahl der betroffenen Personen ging von 24.324 auf 22.997 zurück. Ursache ist der deutliche Rückgang der Anzeigen wegen saisonaler Kurzarbeit. Zeigten im Dezember noch 1.257 Unternehmen Kurzarbeit aus witterungsbedingten Gründen an, so waren es im Januar nur noch 692 Firmen. Die Zahl der von saisonaler Kurzarbeit bedrohten Arbeitnehmer ging im Vormonatsvergleich um mehr als die Hälfte auf 5.459 zurück (minus 6.353).
Deutlich erhöht hat sich dagegen die Zahl der Anzeigen auf Kurzarbeit aus wirtschaftlichen Gründen. Mit 862 Anzeigen gingen bei den Arbeitsagenturen 358 Anzeigen mehr ein als im Dezember. Die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer stieg auf 17.499 (plus 5.077). Diese Anzeigen konzentrieren sich auf das verarbeitende Gewerbe und hier insbesondere auf Unternehmen der Automobil- und Automobilzulieferindustrie sowie aus dem Maschinen- und Metallbau.
"Diese Entwicklung zeigt, dass die sächsischen Unternehmen mit Entlassungen sehr sensibel umgehen und voreilige Entscheidungen vermeiden. Sie wollen ihre qualifizierten Kräfte und eingearbeiteten Teams möglichst behalten", so Karl Peter Fuß, Chef der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit.
Betriebe sollten Zeiten der Kurzarbeit nutzen um ihre Mitarbeiter zu qualifizieren. So sind sie für den nächsten Aufschwung gut vorbereitet. Insbesondere für die Weiterbildung von ungelernten und gering qualifizierten Mitarbeitern können die Weiterbildungskosten in voller Höhe durch die Arbeitsagenturen übernommen werden. Ziel ist es auf diesem Wege einen verwertbaren Abschluss zu erlangen oder zusätzliche Qualifikationen zu erwerben.
"Durch das zweite Konjunkturpaket werden Unternehmen voraussichtlich weiter entlastet. So sollen ab Februar Arbeitgebern auf Antrag 50 Prozent der bisher von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge durch die Arbeitsagenturen erstattet werden. Nutzt der Betrieb Kurzarbeit um seine Beschäftigten zu qualifizieren, können wir sogar die kompletten Sozialversicherungsbeiträge übernehmen", so Fuß.
Hintergrund:
Die Zahlung von Kurzarbeitergeld soll Arbeitnehmern ihre Arbeitsplätze und Betrieben ihre eingearbeiteten Mitarbeiter erhalten und damit Arbeitslosigkeit vermeiden. Vor Beginn der Kurzarbeit müssen die Betriebe eine Anzeige über den Arbeitszeitausfall erstatten.
Nicht für alle Personen für die Kurzarbeit angezeigt wurde, erfolgt diese später auch tatsächlich. Das Ausmaß des Arbeitsausfalls pro Kopf ist aus den Anzeigen noch nicht erkennbar. Insoweit können die in den Anzeigen gemeldeten Zahlen über Personen zwar als potenzielle, nicht aber als unmittelbare "Zugänge in Kurzarbeit" interpretiert werden.
Die Zahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Agenturen für Arbeit erfolgt anhand der Abrechnungslisten, die für jeden Kalendermonat mit Kurzarbeit innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung dieses Monats eingereicht werden müssen. Daraus ergibt sich, dass statistische Angeben zum tatsächlichen Bezug von Kurzarbeitergeld erst mit einer zeitlichen Verzögerung von 3 Monaten vorliegen.