Die Statistik sagt unter anderem aus, dass 53 Prozent der Zuwanderer aus den osteuropäischen EU-Staaten zu einem Lohn arbeiten, der weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten beträgt. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass für diese Beschäftigten weniger arbeitsmarktpolitische Programme eingesetzt werden. Ebenso ist der Rückschluss nicht zulässig, Zuwanderer aus den osteuropäischen EU-Staaten würden diskriminiert.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.