Dazu stellt die BA fest:
Es besteht ein grundlegender Unterschied zwischen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (die von externen fachkundigen Stellen zertifiziert werden und zu einem Abschluss führen) und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von Arbeitslosen (die ausgeschrieben werden und die Chancen von Arbeitslosen bzw. Arbeitsuchenden auf eine Beschäftigung erhöhen sollen). Darüber hinaus ist beim Einsatz dieser Maßnahmen zu unterscheiden zwischen dem Vorgehen der Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Träger der Grundsicherung). Diese Unterschiede wurden von report München komplett ausgeblendet. Alles wurde "in einen Topf geworfen" und pauschal verurteilt.
Richtig ist hingegen folgendes:
Die BA setzt die ihr anvertrauten Beitrags- und Steuermittel verantwortungsvoll und wirtschaftlich ein. Grundlegend für die Entscheidung im Einzelfall ist hierbei die Notwendigkeit der Maßnahme im Zusammenhang mit der Wahrscheinlichkeit, dass die Teilnahme zu einer Beschäftigungsaufnahme führt.
Erhebungen der BA zeigen, dass auch kurzfristige (bisherige) Trainingsmaßnahmen erfolgreich sind: So liegt die Eingliederungsquote im SGB III (sagt aus, welcher Anteil der Maßnahmeabsolventen sechs Monate nach Abschluss einer Maßnahme in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind) aktuell für Absolventen von (bisherigen) Trainingsmaßnahmen bei 45 Prozent. Die Eingliederungsquote für Teilnehmer an Maßnahmen beruflicher Weiterbildung liegt im Rechtskreis des SGB III mit 55 Prozent sogar noch höher.
Auch die Ausführungen des Arbeitsmarktexperten Stefan Sell dass "erstens die Leute, so lange die in diesen Maßnahmen sind, nicht mehr als registrierte Arbeitslose auf(tauchen), das ist natürlich schön für die Statistik" sind nicht haltbar. Seit Monaten weist die BA regelmäßig die Angaben zur Unterbeschäftigung aus. Neben den registrierten Arbeitslosen fließen hier auch die Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ein. Die BA stellt somit völlige Transparenz über das tatsächliche Arbeitsplatzdefizit her.