Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Arten wie die Graue Skabiose gehören zur natürlichen Pflanzenvielfalt in Mitteldeutschland. Diese Art kommt weltweit vorwiegend bei uns in Deutschland vor. Daher tragen wir für ihren Erhalt eine besondere Verantwortung. Leider ist die Graue Skabiose inzwischen selten geworden. Das gehen wir mit dem neuen Projekt an: Zunächst mit einer genauen Erfassung, auf der dann die Rettungsmaßnahmen aufbauen. So sollen die Bestände zum Beispiel durch gezielte Ansaat wieder vergrößert und die Standortbedingungen verbessert werden. Unser Ziel ist, dass unsere heimische Pflanzenvielfalt so dauerhaft geschützt wird.“
BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel: „Artenschutzprojekte im Bundesprogramm Biologische Vielfalt fördern nicht nur eine Art, das gilt auch für die Graue Skabiose: Sie steht stellvertretend für eine ganze Anzahl weiterer seltener und gefährdeter Pflanzenarten der von ihr besiedelten Lebensräume. Einige dieser Pflanzenarten wie die Trauben-Graslilie (Anthericum liliago), der Stängellose Tragant (Astragalus exscapus) und das Zierliche Brillenschötchen (Biscutella laevigata ssp. gracilis) profitieren gleichfalls von dem Projekt. Es handelt sich dabei um weitere sogenannte Verantwortungsarten, die ebenfalls im mitteldeutschen Raum einen Verbreitungsschwerpunkt haben oder in Deutschland nur hier vorkommen.“
Das Projektgebiet in Mitteldeutschland zeichnet sich dadurch aus, dass es zahlreiche Standorte und Flächen gibt, die sich für die Graue Skabiose eignen. Die Spanne der dortigen Vorkommen reicht von kleinen, isolierten Restbeständen bis hin zu großen, vitalen Populationen, wobei die Graue Skabiose auch in ihren Kerngebieten zurückzugehen scheint. Sie kommt dort mittlerweile weitaus seltener vor, als es den örtlichen Voraussetzungen und dem Gebietszustand nach zu erwarten wäre. Gründe für den Rückgang der Art liegen nach heutigem Wissensstand darin, dass in der Vergangenheit die Flächennutzung intensiviert und Biotope durch Bebauung, Rohstoffabbau oder Aufforstungen zerstört wurden. Aktuell sind die Lebensräume eher durch eine Unternutzung und Nutzungsaufgabe von Flächen gefährdet, da damit eine Nährstoffakkumulation, Vergrasung sowie Verbuschung einhergeht. Konkrete, belastbare Zahlen zur Bestandsentwicklung und aktuellen Bestandsgrößen liegen zumeist jedoch nicht vor.
Diese Wissenslücken will das Projekt mit der Erfassung und Bewertung der aktuellen Bestands- und Gefährdungssituation schließen. In enger Abstimmung mit Naturschutzbehörden vor Ort und ehrenamtlich tätigen Naturschützer*innen soll ein Maßnahmenprogramm zum Schutz der Grauen Skabiose erarbeitet und exemplarisch umgesetzt werden. Konkrete Maßnahmen vor Ort umfassen sowohl Artenschutzmaßnahmen wie Ansaat, Pflanzung und Mahdgutübertrag als auch Biotoppflegemaßnahmen zur Wiederherstellung geeigneter Standortbedingungen, wie Mahd, Entbuschung oder Beweidung. Die Maßnahmen werden schwerpunktmäßig in den Randbereichen des mitteldeutschen Verbreitungsgebietes umgesetzt werden, wo die Graue Skabiose allein durch die geringere Zahl an Vorkommen und die kleineren Populationsgrößen stärker und vielfach akut gefährdet ist.
Um die Graue Skabiose und andere seltene und gefährdete Arten auch dauerhaft besser zu schützen, soll ein über das Ende der Projektlaufzeit 2026 hinauswirkendes Akteursnetzwerk aufgebaut werden. Zentrale Akteurinnen und Akteure sind neben den Behörden und Verwaltungen insbesondere Personen, die die Skabiose-Flächen besitzen und bewirtschaften.
Weitere Informationen zum Projekt erhalten Sie unter:
https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/projekte/projektbeschreibungen/graue-skabiose.html
Zehn Jahre Bundesprogramm Biologische Vielfalt – #10jahrebpbv
Seit zehn Jahren unterstützt das Bundesprogramm Biologische Vielfalt die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS). Am 15. Februar 2011 wurde die Förderrichtlinie des größten deutschen Förderprogramms für den Naturschutz veröffentlicht, seitdem sind rund 120 Millionen Euro Bundesmittel in mehr als 120 Projekte mit 314 Teilvorhaben geflossen, die bundesweit zum Schutz von Arten, Lebensräumen und Ökosystemleistungen umgesetzt wurden. Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter Weise umsetzen. Neue Projektideen können jederzeit eingereicht werden. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards hinaus. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Information und Kommunikation tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken.
Mehr zu zehn Jahren Bundesprogramm: http://bit.ly/10jahrebpbv
Weitere Informationen: https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm