„Ich freue mich, dass den beschlagnahmten Instrumenten nun neues Leben eingehaucht wird. Ich wünsche mir aber auch, dass die Überlassung dazu beiträgt, die Studierenden für den Artenschutz und die entsprechenden Bestimmungen zu sensibilisieren“, sagte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) bei der Übergabe der Instrumente. „Der illegale Transport geschützter Arten oder Erzeugnissen aus ihnen ist kein Kavaliersdelikt“, erklärte die BfN-Präsidentin. Denn die Art Dalbergia nigra, bekannt unter dem Handelsnamen „Rio Palisander“, ist eine streng geschützte Holzart, die vor allem im Gitarrenbau gerne verwendet wird. Viele andere geschützte Holzarten werden ebenfalls im Instrumentenbau genutzt. „Wir freuen uns sehr darüber, dass im Instrumentenbestand als dem zentralen Investitionsbereich der Hochschule auf diese Weise hochwertiger Zuwachs ermöglicht wurde“, sagte der Rektor der Hochschule für Musik und Tanz Köln Prof. Dr. Heinz Geuen.
Die drei Breedlove Custom Gitarren waren am 2. Dezember 2015 vom Zollfahndungsamt Frankfurt am Main beschlagnahmt wurden, nachdem sie ohne entsprechende CITES-Papiere, das heißt Nachweise entsprechend des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, welche die legale Herkunft dokumentieren, nach Deutschland eingeführt werden sollten. Zwei der Gitarren sind in einwandfreiem Zustand, die dritte lässt die Hochschule für Musik und Tanz Köln nun auf eigene Kosten instand setzen.
Hintergrund
Seit einigen Jahren legt CITES weltweit einen besonderen Vollzugsschwerpunkt auf den internationalen Handel mit geschützten Holzarten. Auf Ministerebene einigte man sich sogar vor drei Jahren auf sehr konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Vollzugs der artenschutzrechtlichen Handelsvorschriften. CITES ist damit derzeit weltweit eines der wenigen internationalen Übereinkommen, das effektiv eingesetzt werden kann, um den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz von nach dem Übereinkommen geschützten Arten international zu kontrollieren. Zurzeit unterliegen etwa 400 Holzarten dem Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, darunter Mahagoni, Afromosia, Ramin und andere Arten.
Auf der 17. CITES-Vertragsstaatenkonferenz, die im September/Oktober diesen Jahres in Südafrika stattfand, wurden bedeutende Beschlüsse zur Aufnahme weiterer Holzarten in den CITES Anhang II gefasst. Ab Januar 2017 werden alle Arten (mehr als 300) der Gattung Dalberia spp. (Handelsname Palisander- oder Rosenholz), drei Arten der Gattung Guibourtia spp. (Handelsname Bubinga) sowie die Art Pterocarpus erinaceus (Handelsname Kosso) den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens unterliegen.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) regelt den grenzüberschreitenden Transport von etwa 35.000 geschützten Tieren und Pflanzen sowie aus ihnen gewonnenen Teilen und Erzeugnissen. Unabhängig davon, ob dieser Transport zu kommerziellen oder zu rein privaten Zwecken erfolgt, dürfen geschützte Exemplare international nur dann gehandelt werden, wenn an den Ländergrenzen offizielle CITES-Genehmigungen vorgelegt werden, die eine naturverträgliche Nutzung bestätigen. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist die deutsche Genehmigungsbehörde für alle Im- und Exporte von Tier- und Pflanzenarten, die durch CITES international geschützt sind.