Die in enger Kooperation mit der Praxis entwickelten Outsourcing-Standards tragen der zunehmenden Arbeitsteilung im Finanzsektor und den daraus resultierenden Risiken Rechnung. Daher legen die Neuregelungen ein besonders großes Gewicht auf das Management outsourcing-spezifischer Risiken. Die neuen Standards lassen den Instituten breite Spielräume für betriebswirtschaftlich sinnvolle Auslagerungslösungen. Sie knüpfen damit nahtlos an den prinzipienorientierten Charakter der MaRisk an. Komplexe Detailregelungen und Festschreibungen wurden bewusst vermieden. "Ich gehe davon aus, dass die Institute die neuen Gestaltungsspielräume auf sachgerechte Weise mit Leben füllen. Dabei muss es vor allem darum gehen, die ausgelagerten Bereiche in ein angemessenes Risikomanagement- System einzupassen", betonte BaFin-Präsident Jochen Sanio anlässlich der Veröffentlichung der überarbeiteten Mindestanforderungen.
Die BaFin hatte bei der Entwicklung der neuen MaRisk-Fassung auch Anforderungen der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) zu berücksichtigen. Die Neuregelungen treten daher gemeinsam mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) zum 1. November 2007 in Kraft.
Die Neufassung der MaRisk und ergänzende Dokumente sind ab sofort auf der Internetseite der BaFin (www.bafin.de) abrufbar.