Alkohol wird nicht erst mit dem Erwerb des Führerscheins zum Problem im Straßenverkehr. Kinder und Jugendliche machen schon früh erste Erfahrungen mit dem übermäßigen Konsum alkoholischer Getränke. Erste Rauschzustände werden bereits im Alter von 15 Jahren erlebt. Getrunken wird meist nicht zuhause, sondern an anderen Orten. Folge ist eine "Rauschmobilität", die sich auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirkt.
Werden Rauschzustände und Mobilität unter Alkohol bereits von Heranwachsenden als normal empfunden, wird von einer steigenden Gefahr ausgegangen, dass ein solches Verhalten auch bei einer eigenständigen motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr praktiziert wird. Die BASt-Untersuchung empfiehlt daher auf die Zielgruppe der Heranwachsenden ausgerichtete Präventionsstrategien, die den Fokus auf alkoholbedingte Verkehrsunfallrisiken legen. So sollten die Gefahren der Mobilität unter Alkoholeinfluss bereits im Rahmen der Verkehrserziehung thematisiert werden.
Der Bericht der BASt beschreibt die Zusammenhänge von übermäßigem Alkoholkonsum, Rauschmobilität und den damit verbundenen Unfallgefahren. Neben Experteninterviews mit Vertretern von Polizei, Sozialarbeit und verschiedener Präventionsbereiche wurden Interviews mit rauschmobilitätserfahrenen Schülern durchgeführt. Zudem flossen Verhaltensbeobachtungen von Heranwachsenden ein. Die Häufigkeit, mit der Kinder und Jugendliche unter Alkoholeinfluss unterwegs sind, weist auf entsprechende Verkehrsunfallrisiken hin.
65 Prozent der unter 18-jährigen Befragten gaben an, bereits übermäßig alkoholisiert im öffentlichen Raum unterwegs gewesen zu sein. Männliche Jugendliche nehmen doppelt so oft alkoholisiert am Straßenverkehr teil und erleben dabei dreimal mehr gefährliche Verkehrssituationen und Unfälle als weibliche Jugendliche. Über ein Viertel von ihnen hat vor dem 18. Lebensjahr mindestens eine gefährliche Verkehrssituation unter Alkohol erlebt. Jede achte Gefahrensituation unter Alkoholeinfluss mündete in einen Verkehrsunfall. Als besonders riskant erwies sich die Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger oder mit dem Fahrrad.
Alkoholbedingte Verletzungen werden nur selten in medizinischen Einrichtungen versorgt. Nur in jedem fünften Fall erlangt die Polizei Kenntnis solcher Unfälle. Von direkt Beteiligten, aber auch dem sozialen Umfeld, wird ein ursächlicher Rausch eher verschleiert. Von Institutionen wiederum werden verunfallte Kinder vorrangig als Opfer angesehen, weil Alkohol als Auslöser nicht erwartet wird.
Weitere Informationen Forschung kompakt 13/2015 und Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft M 259