Nahezu alle Anlassgruppen sind rückläufig. Der Abwärtstrend ergibt sich insbesondere aus dem Rückgang der Begutachtungen aufgrund von Alkohol-Fragestellungen um rund 6,5 Prozent. Mit 48.217 Untersuchungen, und damit über der Hälfte aller Begutachtungen, war eine Alkoholauffälligkeit in 2012 aber nach wie vor der häufigste Grund für eine MPU.
Bei den Ergebnissen der MPU gab es kaum Veränderungen gegenüber dem Vorjahr: Rund 56 Prozent aller begutachteten Personen wurden als "geeignet" beurteilt. Etwa 37 Prozent waren "ungeeignet" und knapp sieben Prozent wurden als "nachschulungsfähig" eingestuft.
Das MPU-Gutachten bietet der Straßenverkehrsbehörde die psychologische und medizinische Grundlage für die Entscheidung, ob eine Person die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, können Betroffene die Erteilung nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragen. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Einstufung als "nachschulungsfähig" möglich, dann kann die Fahrerlaubnis nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen wieder erteilt werden.
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