Nach dem vom BMVBS erarbeiteten Verkehrssicherheitsprogramm 2011 ist es ein wesentliches Ziel, die Verkehrssicherheit auf Landstraßen zu erhöhen, da auf diesen rund 60 Prozent aller in Deutschland im Straßenverkehr Getöteten zu verzeichnen sind. Dafür sehen die RAL - im Interesse einer möglichst einheitlichen Streckencharakteristik über längere Abschnitte im Straßennetz - eine stärkere Standardisierung zukünftiger Landstraßen vor. Abhängig von deren Verbindungsfunktion im Straßennetz und dem Verkehrsaufkommen sind in den RAL vier Landstraßentypen mit deutlich unterschiedlichen Entwurfs- und Betriebsmerkmalen vorgesehen.
Auf Fernstraßen sollen die Verkehrsteilnehmer trotz der oft hohen Verkehrsbelastungen große Entfernungen in angemessener Zeit zurücklegen können. Um dies zu erreichen und gleichzeitig eine möglichst hohe Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sollen die Straßen künftig durchgängig mit drei Fahrstreifen ausgebildet werden. Der mittlere Fahrstreifen ist dabei abwechselnd der einen oder der anderen Fahrtrichtung als Überholfahrstreifen zugeordnet, so dass die riskante Nutzung des Gegenverkehrsfahrstreifens zum Zweck des Überholens nicht erforderlich ist. Verknüpfungen mit dem nachgeordneten Straßennetz sollen kreuzungsfrei mit Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen ausgebildet werden. Ein für den Verkehrsteilnehmer gut sichtbarer breiter verkehrstechnischer Mittelstreifen mit grüner Einfärbung trennt beide Fahrtrichtungen räumlich voneinander.
Da auch Überregionalstraßen oft noch mit hohen Verkehrsstärken belastet sind, sollen diese in regelmäßigen Abständen dreistreifige Abschnitte aufweisen und dadurch Überholvorgänge in den zweistreifigen Abschnitten soweit wie möglich vermieden werden. Kreuzungen und Einmündungen sollen in der Regel signalisiert werden. Die Mittelmarkierung zur Trennung der Fahrtrichtungen wird mit doppelten Linien ausgeführt.
Bei Regionalstraßen, die häufig nur ein mittleres Verkehrsaufkommen aufweisen, muss zum Überholen der Gegenverkehrsfahrstreifen genutzt werden, was allerdings nur bei ausreichend großen Sichtweiten und Lücken im Gegenverkehr möglich ist. Kreuzungen und Einmündungen werden nur bei hoher Verkehrsbelastung signalisiert, alternativ sind auch sichere Kreisverkehre möglich.
Die schwach belasteten Nahbereichsstraßen sollen nur einen breiten Fahrstreifen ohne Mittelmarkierung aufweisen, der von den Verkehrsteilnehmern in beiden Fahrtrichtungen benutzt und durch zwei seitlich vom Fahrbahnrand abgesetzte Leitlinien begrenzt wird. Diese können bei der Begegnung von zwei Fahrzeugen mit reduzierter Geschwindigkeit überfahren werden. Die breiten abgerückten Randmarkierungen tragen dazu bei, das Abkommen von der Fahrbahn im Begegnungsfall zu vermeiden.
Die neuen RAL werden - insbesondere durch die gezielte Anlage von Überholfahrstreifen und die anforderungsgerechte Gestaltung der Knotenpunkte - einen positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. Das Entwurfsprinzip der neuen RAL mit seiner netzkonzeptionellen Betrachtung von längeren Streckenzügen im Planungsprozess wird langfristig zu einer höheren Verkehrssicherheit im Landstraßennetz beitragen.