Wer Opfer eines Verkehrsunfalls wird, leidet häufig nicht nur unter den Folgen körperlicher Verletzungen. Das erlebte Unfallgeschehen kann zu andauernden psychischen Störungen führen, die die Unfallopfer dauerhaft beeinträchtigen. Im Rahmen der Studie wurden die Art und Schwere sowie der langfristige Verlauf psychischer Folgen von Verkehrsunfällen erforscht.
Mit einem eigens entwickelten Fragebogen sowie Patientenbefragungen und Auswertungen der Patientenakten ermittelte die BASt in Kooperation mit dem Institut für Forschung in der Operativen Medizin jene Faktoren, die zur Entwicklung einer psychischen Störung nach einem Verkehrsunfall beitragen können. Untersucht wurden über 200 Straßenverkehrsunfallopfer, die sich zur stationären Behandlung ihrer Verletzungen in einem Krankenhaus befanden. Die Patienten wurden unter anderem zu Beginn ihres Krankenhausaufenthalts als auch in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten nach dem Unfallereignis befragt.
Hiernach leidet jedes vierte Opfer unter ernstzunehmenden psychischen Beschwerden. Diese Erkrankungen, wie Angst, Depression oder eine Posttraumatische Belastungsstörung, entwickeln sich oftmals zeitnah zum Unfallgeschehen, können aber auch erst in den Monaten nach einem Unfall auftreten. In den meisten Fällen sind die psychischen Symptome dauerhaft. Besonders betroffen sind Patientinnen und Patienten mit psychischen Vorbelastungen.
Nachgewiesen wurde zudem ein erhöhtes Risiko psychischer Folgeschäden bei Unfallopfern, die mit einer Verschlechterung der von ihnen erlebten sozialen Unterstützung konfrontiert werden. Gleiches gilt jedoch auch für Verletzte, die bereits in der ersten Phase nach einem Verkehrsunfall psychische Auffälligkeiten aufwiesen.
Je früher Störungen erkannt werden, umso schneller kann wirkungsvolle Hilfe angeboten werden. Die nun vorliegenden Erkenntnisse können dazu beitragen, die bislang wenig beachtete Problematik psychischer Unfallfolgen weiter publik zu machen.
Weitere Informationen
Forschung kompakt 14/2014 und
Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft M 245