Der Abwärtstrend der MPU ergibt sich insbesondere aus dem rund vierprozentigen Rückgang der Begutachtungen aufgrund von Alkohol-Fragestellungen. Dennoch ist Alkohol nach wie vor mit insgesamt 51.596 Untersuchungen Hauptanlass für eine MPU. Begutachtungen nach Einnahme von Betäubungsmitteln oder Medikamenten sind mit 20.142 MPU im Vergleich zum Vorjahr entgegen des sonst rückläufigen Trends geringfügig angestiegen.
55 Prozent der untersuchten Personen wurden als "geeignet" eingestuft, das heißt, die Fahrerlaubnis wurde zugesprochen (ein Prozent mehr als im Vorjahr), gut sieben Prozent gegenüber elf Prozent in 2010 waren "nachschulungsfähig". 37,5 Prozent waren "ungeeignet", das sind 2,5 Prozent mehr als 2010.
Das MPU-Gutachten bietet der Straßenverkehrsbehörde die psychologische und medizinische Grundlage für die Entscheidung, ob einer Person die Fahrerlaubnis zugesprochen wird oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, kann der Betroffene diese nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragen. Bei spezifischen Anlassgruppen kann er aufgrund des MPU-Gutachtens auch als nachschulungsfähig eingestuft werden und nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen die Fahreignung wiedererlangen.