Die Verbände der IGHV unterstreichen, dass der Europäische Gerichtshof – entgegen der Auffassung einiger Krankenkassen – das bestehende Vertragssystem gestärkt hat. Weiterhin erklärt die Interessengemeinschaft, dass Krankenkassen durch einseitiges Diktieren der Vertragsinhalte in die Grundrechte der Leistungserbringer eingreifen, da diese nur dann einen Zugang zum Leistungsmarkt der gesetzlichen Krankenversicherung haben, wenn mit ihnen ein Vertrag nach § 127 Abs. 1, 2 oder 3 SGB V geschlossen wird.
Abschließend fordert die IGHV eine gesetzliche Klarstellung in § 127 SGB V, dass Open-House-Verträge unzulässig sind, da trotz eindeutiger Aufforderungen der zuständigen Aufsichtsbehörden einige Krankenkassen diesen nicht Folge leisten und die Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel keinen effektiven Rechtsschutz bietet.
Das Positionspapier unterzeichneten gemeinsam die Arbeitsgemeinschaft Orthopädieschuhtechnik (AGOS), der Bundesverband der Hörgeräte-Industrie (BEH), der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Einkaufsgenossenschaft für Rehabilitationsmittel und Orthopädie-Technik Hessen (EGROH), die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel (eurocom), die Fachvereinigung Medizin Produkte e. V. (f.m.p.), der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), der Qualitätsverbund Hilfsmittel (QVH), rehaKIND, der Reha-Service-Ring, rehaVital, die Sanitätshaus Aktuell AG, der Deutsche Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V. (SPECTARIS) sowie der Zentralverband für Orthopädieschuhtechnik (ZVOS).
Im Anhang dieses Schreibens finden Sie das Positionspapier der Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV) im vollständigen Wortlaut.